Immer wieder hat es in den vergangenen Monaten Kundgebungen vor dem Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern gegeben. Exiliraner und -iranerinnen äusserten dabei ihr Unverständnis über die Asylpraxis der Schweiz gegenüber ihren Asyl suchenden Landsleuten in der Schweiz.
Die folgende Neuerung dürfte sie wohl etwas beruhigen: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat am 13. Januar entschieden, Asylgesuche von iranischen Staatsangehörigen vorderhand zurückzustellen, wenn dabei mit einem negativen Entscheid und der Anordnung einer Wegweisung zu rechnen ist. Dies bestätigt SEM-Mediensprecher Daniel Bach gegenüber SRF. Positive Asylentscheide und negative Entscheide mit Anordnung der vorläufigen Aufnahme können weiterhin erlassen werden.
Das SEM begründet die Massnahme mit den seit dem 28. Dezember 2025 andauernden Protesten im Iran. Die Lage im Land sei unsicher und schwer zu beurteilen, ergänzt Mediensprecher Bach.
Wer straffällig ist, muss gehen
Das SEM ordne derzeit auch keine Wegweisungsvollzüge nach Iran bei bereits negativ entschiedenen Asylgesuchen an. Aktuell seien keine Rückführungen geplant. Ausgenommen von dieser Praxisänderung sind laut Bach allerdings straffällige Gesuchstellende oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen würden. «Hier wird der Wegweisungsvollzug weiterhin geprüft.»
Das SEM prüft in jedem Einzelfall, ob die Rückkehr in den Herkunftsstaat zumutbar, zulässig und möglich ist. Nur, wenn dies gegeben ist, wird der Vollzug der Wegweisung angeordnet.
Allerdings: Rückführungen in den Iran gibt es wenige. Im vergangenen Jahr wurden – Stand Ende November 2025 – nur gerade zwei vollzogen. Und seit Ausbruch der Unruhen hat es gar keine Rückführungen gegeben.
Lage wird beobachtet
Auf die Kritik der iranischen Diaspora in der Schweiz, dass die Wegweisungen viele Personen in existenzielle Gefahr gebracht hätten, antwortet der SEM-Mediensprecher: «Das SEM prüft in jedem Einzelfall, ob die Rückkehr in den Herkunftsstaat zumutbar, zulässig und möglich ist. Nur, wenn dies gegeben ist, wird der Vollzug der Wegweisung angeordnet.»
Bei Personen mit einer Landesverweisung werde nur die Zulässigkeit überprüft. Falls dieser Person gravierende Menschenrechtsverletzungen drohten, werde die Wegweisung nicht vollzogen. «Das SEM hat keine Kenntnis davon, dass Personen nach einer zwangsweisen Rückkehr in ernsthafte Schwierigkeiten geraten sind», so Bach.
Wie lange keine Wegweisungen mehr ausgesprochen würden, lässt sich laut Bach aktuell nicht beantworten. «Das SEM beobachtet die Entwicklung der Lage in Iran weiterhin aufmerksam und wird seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum gegebenen Zeitpunkt aktualisierte Handlungsanweisungen erteilen.»