Deshalb gibt es Ärger: Der Kanton hat letztes Jahr alle 285'000 Liegenschaften neu geschätzt. Die Eigenmietwerte wurden auf 62 Prozent der Marktmiete angehoben und die Vermögenssteuerwerte aktualisiert. Die Liegenschaften sind jetzt deutlich mehr wert und müssen als höheres Vermögen versteuert werden. Das stiess Hausbesitzenden sauer auf. Hinzu kam eine Datenpanne. Auch Verstorbene oder Geschiedene haben Verfügungen erhalten. Bei 6500 Verfügungen waren die Adressen fehlerhaft. «Dieser Vorgang hat das Vertrauen der betroffenen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in das Funktionieren der Steuerbehörden teilweise erschüttert», sagt der Hauseigentümerverband (HEV) Aargau.
Deshalb gab es Neueinschätzungen: Seit 1998 gilt im Aargau derselbe Wert für Häuser. Das Parlament hat das Gesetz jahrelang nicht geändert. 2020 hielt das Verwaltungsgericht in einem Urteil aber fest, dass die Aargauer Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwert zu tief sind. «Ausgerechnet jetzt», wo der Eigenmietwert in den nächsten Jahren schweizweit abgeschafft wird, fand das Aargauer Parlament. Es will keinen höheren Eigenmietwert und verlangt von der Regierung, dass sie eine andere Lösung sucht. Entschieden ist aber noch nichts.
Tausende wehren sich: Im Aargau gibt es 285'000 Liegenschaften. 93 Prozent aller Verfügungen seien verschickt, heisst es beim Aargauer Finanzdepartement. Rund 20'000 folgen noch, weil sie genauer überprüft werden müssen. Ende November hiess es vom Kanton Aargau, dass sich zwei Prozent der betroffenen Hausbesitzenden bisher wehrten. Das waren rund 5000 Rekurse. Nun, Anfang Januar, sind es 12'400 Einsprachen, heisst es auf Anfrage. Das sei im erwarteten Rahmen.
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Bild 1 von 2. Walter Richner möchte wissen, wie genau der Kanton auf diese Zahlen kommt. Es sei nicht einfach, mit 200 Franken pro Monat weniger auszukommen, sagt er. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 2. Die meisten Eigentumswohnungen und Häuser haben heute mehr Wert als vor knapp 30 Jahren. Die Häuserschätzungen im Aargau basierten auf Immobilienwerten von 1998. Bildquelle: SRF.
Das sagt ein Hausbesitzer: Walter Richner wohnt im Freiamt. Auch er hat Rekurs eingelegt. «Die Zahlen, die wir vom Kanton erhalten haben, waren sehr viel höher als bei der letzten Steuereinschätzung. Da kann etwas nicht stimmen, fanden wir.» Für Richners wären die Vermögenssteuern für das Einfamilienhaus neu 28 Prozent höher als bisher. «Wir müssten jeden Monat 200 Franken beiseite legen, um die Steuern Ende Jahr zahlen zu können. Ein rechter Betrag.» AHV und Pensionskasse würden ja nicht steigen, so Richner.
So bewältigt das Steueramt Rekurse: Seit Januar bearbeitet das Steueramt die Einsprachen. «Die Adressfehler haben nichts mit den Schätzungswertungen zu tun. Diese wurden mit einem anerkannten Bewertungsmodell berechnet; sie sind korrekt», sagt Daniel Schudel, Leiter des kantonalen Steueramtes. Man habe mit fünf Prozent Einsprachen gerechnet, das sei so eingetroffen. «Wir haben beim Steueramt ein Einsprache-Team geschaffen und können, wenn nötig, Personal aus anderen Sektionen herbeiziehen.»
Das sagt der Regierungsrat: «Das wirft Fragen auf, das ist klar. Aber wir haben einen Rechtsstaat, wir müssen uns an die Regeln halten», sagt der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth gegenüber SRF. «Wir mussten ein neues Schätzungswesen einführen, für die Zeit, bis der Eigenmietwert abgeschafft wird. Das führt zu Unverständnis.» Die Aargauer Regierung wolle aber keinen rechtswidrigen Zustand.
So geht es weiter: Die definitive Steuerveranlagung erfolgt, wenn das Einspracheverfahren abgeschlossen ist. Die nächste Bewertung von Häusern und Wohnungen passiert neu in einem Rhythmus von fünf Jahren.