Der Bundesrat startet einen weiteren Versuch für die präventive Überwachung. Der Schweizer Nachrichtendienst soll in Zukunft in besonderen Fällen zum Beispiel Telefonate abhören können, wenn so Straftaten verhindert werden können. Das entsprechend überarbeitete Nachrichtendienstgesetz geht nun in die Vernehmlassung.
In einer Mitteilung des Verteidigungsdepartements (VBS) heisst es, der Bundesrat wolle den veränderten Bedrohungen mit zusätzlichen Massnahmen begegnen. Dafür sollten neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung eingeführt werden.
«Zehn Fälle pro Jahr»
«Wir gehen davon aus, dass wir in etwa zehn Fällen im Jahr zusätzliche Massnahmen ergreifen wollen», sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer vor den Medien in Bern. «Das sind Fälle von Proliferation und Fälle, in denen die Sicherheit der Schweiz und ihrer Bürger unmittelbar gefährdet sein kann.»
Bei der Überwachung von gewalttätigem Extremismus im Inland sollen Überwachungsmassnahmen nicht zum Einsatz kommen, sagte Maurer weiter. «Der Nachrichtendienst ist keine Polizei und keine Strafverfolgungsbehörde, sondern er klärt auf und wirkt präventiv. Dieser Rahmen ist sehr eng eingegrenzt.»
Der Bundesrat hatte schon 2009 die Überwachungsmassnahmen erweitern wollen, war damit aber im Parlament gescheitert. Den Räten ging der «Lauschangriff» damals zu weit.
Maurer sagte, das neue Gesetz sei «wesentlich eingeschränkt». Worin es sich genau vom alten unterscheidet, vermochte Maurer allerdings nicht zu sagen. Er habe das alte Gesetz nicht so im Kopf, dass er eine vernünftige Antwort auf diese Frage geben könnte, sagte Maurer.
Weniger Personal
Ein Unterschied besteht in der Anzahl Stellen, die für die präventive Überwachung geplant sind. Beim ersten Gesetz gingen die Behörden davon aus, dass 40 zusätzliche Stellen nötig sind. Nun beziffert der Nachrichtendienst (NDB) den Bedarf auf 16 zusätzliche Stellen.
Laut NDB-Chef Markus Seiler sind auch die Anforderungen an die Gesuche, die der Nachrichtendienst für die präventive Überwachung stellen müsste, strenger. Es werde sich – wenn überhaupt – um einen «endoskopischen» Lauschangriff handeln, versicherte Seiler.
Als Beispiel für Fälle, in denen Telefonate künftig präventiv abgehört werden könnten, nannte er einen Datendiebstahl bei einer Bank. Der Nachrichtendienst könnte in einem solchen Fall strafrechtliche Hinweise nachrichtendienstlich verifizieren.