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Neues Gewässerschutzgesetz So will der Bundesrat die Trinkwasserqualität verbessern

  • Der Bundesrat will das Gewässerschutzgesetz und die entsprechende Verordnung revidieren.
  • Ziel sei es, die Qualität des Trinkwassers und der Gewässer zu verbessern.
  • Unter anderem sollen die Zuströmbereiche des Grundwassers besser erfasst und die Leistung der Abwasserreinigungsanlagen verbessert werden.
  • Bundesrat Rösti stellte das Gesetz an einer Medienkonferenz vor.

Der Bundesrat hat jetzt die Vernehmlassung zum Gesetz veröffentlicht. Damit können sich Behörden, private Organisationen und Bürgerinnen und Bürger bis zum 12. März 2026 zum Gesetzesentwurf äussern.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen im Gewässerschutzgesetz setzt der Bundesrat verschiedene Vorstösse aus dem Parlament um. Potenzial sieht der Bundesrat vor allem beim Grundwasser. So sollen die Kantone etwa bis 2050 die Zuströmbereiche aller Grundwasserfassungen ausweisen müssen, damit dort gezielt Massnahmen zum Schutz des Trinkwassers umgesetzt werden können.

Der Zuströmbereich ist der Teil des Einzugsgebiets um eine Wasserfassung, in welchem das Grundwasser zum grössten Teil durch versickertes Regenwasser entsteht. Dieser Bereich spielt für die Trinkwasserqualität eine grosse Rolle.

Abwasserreinigung und Grenzwerte für Pestizide

Weiter soll bei den 700 Schweizer Abwasserreinigungsanlagen die Leistung gesteigert werden. Diese Anlagen sollen weniger Stickstoffverbindungen und organische Spurenstoffe in die Gewässer leiten sowie weniger klimaschädliches Lachgas in die Atmosphäre ausstossen. Das neue Gesetz verpflichtet die Kantone und Gemeinden bis 2050 zu entsprechenden Massnahmen.

Auch den Schutz vor Pestiziden will der Bundesrat verbessern. Im Anhang der Gewässerschutzverordnung sind für Pestizide, die für Pflanzen und Tiere besonders problematisch sind, ökotoxikologisch basierte Grenzwerte festgelegt. Zu den heute aufgeführten 19 Wirkstoffe sollen sieben weitere kommen.

Es handle sich dabei um Wirkstoffe, die in den letzten Jahren in mehreren Schweizer Gewässern in Konzentrationen nachgewiesen worden seien, bei welchen der Schutz der Pflanzen und Tiere nicht mehr gewährleistet sei, schreibt der Bundesrat. Für drei weitere solche Wirkstoffe verzichtet er aber vorerst auf neue Grenzwerte. Für diese Wirkstoffe seien keine Alternativen zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vorhanden, sie seien deshalb unverzichtbar für die Landwirtschaft.

Auch bei der Anschlusspflicht an die Kanalisation kommt der Bundesrat der Landwirtschaft entgegen. So sollen neu auch Halter von Schafen, Pferden und Geflügel von einer Ausnahmeregelung profitieren und häusliches Abwasser aufs Feld ausbringen dürfen. Das gilt bis anhin nur für Halterinnen und Halter von Schweinen und Rindern.

SRF 4 News, 26.11.2025, 16 Uhr ; 

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