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Niemand will bezahlen Offene Transportkosten: Lücke im Gesundheitssystem

Nach einem Herzinfarkt braucht eine Aargauerin Pflege. Es häufen sich Kosten, weil nicht an solche Fälle gedacht wurde.

Ein Herzinfarkt veränderte das Leben von Gabi Essig aus Oberrohrdorf AG. Sie musste mehrfach reanimiert werden und überlebte nur knapp. Wochenlang war die 53-Jährige nicht ansprechbar, durch einen Fehler erlitt ihr Gehirn eine Unterversorgung mit Sauerstoff.

Krankenhauszimmer mit medizinischen Geräten und Bett.
Legende: Monatelang lag Gabi Essig im Spital. Wegen eines Fehlers, der noch juristisch geklärt wird, wurde ihr Gehirn für längere Zeit mit massiv zu wenig Sauerstoff versorgt. Familie Essig-Keller

Die zweifache Mutter war zuvor sportlich und mitten im Arbeitsleben. Nach monatelangen Spital- und Reha-Aufenthalten wohnt sie wieder daheim – mit Einschränkungen. Sie sehe nicht mehr gut, ihr Herz leiste nur noch 20 Prozent und sie sei sehr schreckhaft, erzählt ihr Mann David Keller. Ein Heim wäre aber keine Lösung. «Für das geht es ihr zu gut. Wir würden alle vier kaputt gehen – unsere beiden Kinder, Gabi und ich.»

Transport dank Spenden

Nur zu Hause sein, ist aber auch nicht das Richtige. Gabi Essig besucht eine Institution, in der sie tagsüber betreut wird. Diese befindet sich in Aarau, 30 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt. Für diese Strecke braucht es einen Fahrdienst, der monatlich 3000 Franken kostet.

Kurz vor Weihnachten kam aus, dass niemand diese Kosten übernimmt. David Keller startete eine Online-Spendenaktion, bei der rund 80’000 Franken zusammenkamen. Auch freiwillige Fahrer meldeten sich. Der Transport von Oberrohrdorf nach Aarau ist vorläufig sichergestellt.

David Keller zeigt sich dankbar über die Solidarität. Er ist aber auch frustriert, dass es eine solche Aktion brauchte. Er wurde von der einen Stelle zur anderen geschickt. Keine wollte verantwortlich sein für die Finanzierung des Fahrdienstes – weder Krankenkasse noch Invalidenversicherung.

Solche Fälle wurden vergessen

Für solche Fälle gebe es keine gesetzliche Regelung, sagt Professor Thomas Gächter, Experte für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich. «Die Leistungen der Tagesstruktur werden übernommen. An die Transportkosten hat aber niemand gedacht.»

In einer Verordnung habe der Bundesrat geregelt, dass für Transportkosten jährlich maximal 500 Franken bezahlt werden müssen. «In einem Fall, in dem man jeden Tag eine grössere Strecke hin- und herfahren muss, reicht das natürlich nirgends hin.» Wahrscheinlich sei bei der Ausarbeitung des Krankenversicherungsgesetzes angenommen worden, dass sich Tagesstrukturen jeweils in der Nähe befinden.

Interessant: Wenn Gabi Essig nach einem Unfall auf einen Fahrdienst angewiesen wäre, dann würden die Kosten übernommen. Die Unfallversicherungen erbringen bessere Leistungen als die Krankenversicherungen. Das ist gesetzlich so gewollt.

Geld gibt’s erst bei weniger Wohlstand

Beiträge der IV würde es im Fall von Gabi Essig erst geben, wenn die Familie so viel an Wohlstand verlieren würde, dass sie berechtigt wäre, Ergänzungsleistungen zu beziehen. Das sei nicht richtig, findet Experte Thomas Gächter. Ein gesundheitlicher Vorfall, für den niemand etwas kann, sollte nicht zu solchen Situationen führen.

Frau sitzt entspannt auf Felsen am Flussufer.
Legende: Vor dem Herzinfarkt war Gabi Essig sportlich und aktiv. Seither ist sie auf Unterstützung angewiesen. Familie Essig-Keller

Gächter betont aber auch: «Niemand hat etwas falsch gemacht: weder die Familie noch die Versicherer oder die Leistungserbringer. Und trotzdem bleibt eine Lücke von ein paar tausend Franken pro Monat, welche die Familie in den Ruin treibt, wenn es so weitergeht.»

Eine mögliche Lösung: Der Bundesrat könnte für Fälle wie von Gabi Essig die «Krankenpflege-Leistungsverordnung» anpassen. Schwieriger hingegen sieht Thomas Gächter eine Gesetzesanpassung. Denn diese wäre mit Mehrkosten verbunden, die über die reine Übernahme von Transportkosten hinausgehen.

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Espresso, 3.2.2026, 8:10 Uhr ; 

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