Die Bilanz: Die «Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt» habe sich als wirksam erwiesen, erklärte Bundesrat Beat Jans anlässlich einer Medienkonferenz, an der er gemeinsam mit Vertretungen der Kantone darüber Bilanz zog. Zu den erzielten Fortschritten gehöre etwa die elektronische Überwachung, mit der der Schutz der Opfer deutlich verbessert worden sei. Aus kantonalen Pilotprojekten habe sich die Bedeutung dieses Mittels gezeigt. Zudem hätten die Kantone für das Bedrohungsmanagement einheitliche qualitative Standards festgelegt, welche dabei helfen würden, Gewaltrisiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und einzudämmen.
Noch nicht am Ziel: Die Teilnehmenden der Medienkonferenz waren sich einig: Der Kampf gegen häusliche und sexuelle Gewalt ist noch ein langer Weg. Laut dem Tessiner Staatsrat und Mitglied des Vorstands der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, Norman Gobbi, hätten die letzten Jahre gezeigt, «dass Fortschritte möglich sind, aber nicht vom Himmel fallen». Es brauche politischen Willen, Ressourcen und Koordination. Wichtig sei zudem, dass die Zuständigkeiten klar seien und die Kantone zusammenarbeiten würden.
Die nächsten Schritte: Am 1. Mai wird eine nationale Opfernummer eingeführt: Unter der Notrufnummer 142 sollen Betroffene rund um die Uhr schnellen und niederschwelligen Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten bekommen. Weiter seien der Ausbau von Notunterkünften sowie Anpassungen im Opferhilferecht geplant.
Rechtsgrundlage stärken: Zur langfristigen Stärkung des Opferschutzes will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat Anfang 2027 eine Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Schutzes im Zivilrecht vorlegen. Vorgesehen sind unter anderem sorgfältigere Risikoabklärungen bei Gewalt innerhalb der Familie sowie ein verbesserter Schutz von Gewaltopfern; auch eine Revision des Waffenrechts ist geplant.
Nationale Strategie: Flankierend zu der Gesetzesvorlage erarbeiten das EJPD und das Departement des Innern (EDI) eine neue nationale Strategie gegen häusliche und sexuelle Gewalt. Sie soll die bestehenden Massnahmen bündeln und an den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention anknüpfen. Konkret ginge es um eine Stärkung von Prävention, Opferschutz und ein einheitliches Vorgehen über die Kantonsgrenzen hinweg. Die neue Strategie soll im Frühling 2027 verabschiedet werden.
Gleichstellung als Schlüssel: Geschlechtsbezogene Gewalt ist laut Gian Beeli, Co‑Direktor des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, kein privates, sondern ein strukturelles Problem. Um Gewalt wirksam zu bekämpfen, müsse Gleichstellung vorangetrieben und auch neue Formen digitaler Gewalt stärker berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund soll die Gleichstellungsstrategie bis Ende des Jahres weiterentwickelt und bis 2030 gezielt vorangebracht werden.