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Öffentliche Finanzen Bund vs. Kantone: Wer bezahlt was?

Heute finanzieren Bund und Kantone Dutzende von öffentlichen Aufgaben zusammen. Nicht immer ist so eine Verbundfinanzierung aber sinnvoll. In manchen Fällen entstehen sogar Fehlanreize. Deshalb prüfen Bund und Kantone seit über einem Jahr bei 21 Politikbereichen, welche Staatsebene für welchen Aufgabenbereich bezahlen soll. Heute ist der Zwischenbericht zum Projekt «Entflechtung 27» veröffentlicht worden. Dieser zeigt: Nicht in allen Bereichen sind sich Bund und Kantone einig. Bundeshausredaktor Andreas Stüdli beantwortet die wichtigsten Fragen.

Andreas Stüdli

Bundeshausredaktor

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Andreas Stüdli gehört seit August 2024 der Bundeshaus-Redaktion von Radio SRF an. Zuvor hatte er für Radio SRF von Juni 2018 bis Juli 2024 aus der Westschweiz und über das Bundesgericht berichtet. Davor war Andreas Stüdli für die Nachrichtenagentur SDA tätig gewesen, zuerst in Aarau für die Region Aargau Solothurn, dann in Lausanne für die Westschweiz. Seine Laufbahn begann er bei Radio 32 in Solothurn.

Wann kann eine gemeinsame Finanzierung Fehlanreize schaffen?

Zum Beispiel in einer urbanen Region, die sich überlegt, eine S-Bahn oder eine Tramlinie zu bauen. Für die S-Bahn gibt es 100 Prozent Bundesfinanzierung, wenn die Bahnlinie in den nächsten Ausbauschritt aufgenommen wird. Für die Tramlinie zahlt der Bund nur die Hälfte. Da überlegen sich Bund und Kantone, ob diese Aufgaben nicht ganz zum Bund oder ganz zu den Kantonen verschoben werden sollen.

Wie einig sind sich Bund und Kantone?

Einigkeit gibt es nicht in allen Punkten. Einig sind sich Bund und Kantone aber etwa bei den Ergänzungsleistungen, der Bahninfrastruktur und der Militärverwaltung, die vom Bund übernommen werden sollen. In Richtung der Kantone könnte es beim Schulsport, Ausbildungsbeiträgen und Schulheimen gehen. In anderen Punkten sind sich Bund und Kantone nicht einig geworden, sie sehen aber dennoch ein Potenzial für eine Entflechtung. So könnten die Kantone die Zuständigkeit beim öffentlichen Regionalverkehr übernehmen, bei Strassenbeiträgen, Heimatschutz und Denkmalpflege, kantonalen Hochschulen und Berufsbildung.

Wer soll mehr übernehmen – Bund oder Kantone?

Im Zwischenbericht gehen ein Drittel in Richtung Bund und zwei Drittel in Richtung Kantone. Dass es jetzt etwas mehr in Richtung Kantone geht, das ist kein Zufall. In den letzten Jahren wurden eher mehr Aufgaben vom Bund übernommen, vor allem seit der Covid-Pandemie. In Geldbeträgen ausgedrückt wären es 4 Milliarden Franken zulasten des Bundes und 4.8 Milliarden Franken zulasten der Kantone.

Müssen die Kantone nun mehr bezahlen?

Nein, die Kantone sollen nicht mehr bezahlen. Bund und Kantone betonen bei jeder Gelegenheit, dass das kein neues Sparprogramm sei. Wenn Aufgaben verschoben werden, sollen auch die Finanzen verschoben werden. Weder Bund noch Kantone sollen mehr belastet werden. Aber das Geld gerecht zu verteilen, das wird nicht einfach. Die 26 Kantone sind unterschiedlich betroffen von den Änderungen. Nicht alle brauchen etwa eine Tramlinie, nicht alle haben gleich viele kantonale Hochschulen. Voraussichtlich wird über den Nationalen Finanzausgleich (NFA) der Haushalt ausgeglichen werden. Im NFA helfen Bund und finanzstarke Kantone schon heute finanziell schwächeren Kantonen.

Wie geht es nun weiter?

Der Zwischenbericht geht jetzt in die Konsultation beim Bund und den Kantonen. Bis Ende 2027 soll ein Schlussbericht erstellt werden. Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) entscheiden voraussichtlich 2028 über das weitere Vorgehen. Für eine Entflechtung werden Gesetzes- und Verfassungsänderungen nötig sein. Auch Kantone müssen ihr Recht anpassen. Deshalb dürfte das Projekt noch Jahre dauern.

Rendez-vous, 24.4.2026, 12:30;stua;herb ; 

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