- Der Bund wollte es für Städte und Gemeinden erschweren, auf Strassen Tempo 30 einzuführen.
- In einem offenen Brief wehren sich nun 600 Städte und Gemeinden dagegen und fordern Handlungsspielraum.
- Sie seien selbst am besten in der Lage, die lokalen Bedürfnisse zu beurteilen und Lösungen umzusetzen, heisst es.
Städte und Gemeinden wollen keine weiteren Einschränkungen bei der Einführung von Tempo-30-Zonen im Strassenverkehr durch Bund und Kantone. Die bestehende Aufgabenteilung zwischen den Staatsebenen soll respektiert werden.
Parteiübergreifende Forderung
Den offenen Brief an Verkehrsminister Albert Rösti und die kantonalen Baudirektorinnen und -direktoren unterzeichneten 600 Städte und Gemeinden über alle Parteigrenzen hinweg. Das teilten der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband gemeinsam mit.
In ihrem Brief beziehen sie sich auf eine Motion, die darauf abzielt, die Umsetzung von Tempo 30 auf sogenannten verkehrsorientierten Strassen zu erschweren. In diversen Kantonen wurden ähnliche Vorstösse eingereicht.
Einschränkungen und Verzögerungen durch Vorgaben
Zusätzliche bundesrechtliche oder kantonale Vorgaben führen zu unnötigen Einschränkungen, Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten, heisst es weiter. Sie würden damit wirkungsvolle und notwendige Massnahmen für Verkehrssicherheit und Lärmschutz verhindern.
Gemeinde und Städte seien am besten in der Lage, die lokalen Bedürfnisse zu beurteilen und zweckmässige Lösungen umzusetzen. Die beiden Kommunalverbände lehnen vor allem die starre Verpflichtung zum Einbau lärmarmer Beläge ab, wie sie der aktuelle Umsetzungsvorschlag des Bundes vorsieht.