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Opferschutz Gewaltopfer sollen mehr Hilfe vom Bund erhalten

Der Bund fordert mehr Hilfe für Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt.

  • Der Bundesrat will die Hilfsangebote für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt ausbauen.
  • Forensische Spuren sollen schnell und kostenlos gesichert werden.
  • Kantone sollen genügend Notunterkünfte zur Verfügung stellen und Informationsarbeit leisten.
  • Der Bundesrat schlägt Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung, der rechtsmedizinischen Dokumentation und der Unterbringung von Opfern von sexueller und häuslicher Gewalt vor. Die Kantone sollen informieren müssen, wo Opfer Hilfe finden.

Frau sitzt verzweifelt im Flur; Schatten einer drohenden Gestalt.
Legende: Der Anteil von Frauen unter den gewaltbetroffenen Personen liegt mit rund 70 Prozent deutlich höher als bei Männern. (EBG, 2023) Getty Images/Mixmike

Gewaltopfer haben Anspruch auf Unterstützung, wie der Bundesrat zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes schrieb. Besonders für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt will die Landesregierung die Angebote ausweiten. Das sei ein wichtiger Schritt angesichts der besorgniserregenden Zunahme solcher Delikte im vergangenen Jahr.

Beweismittelsicherung für mehr Verurteilungen

Neben der schnellen medizinischen Versorgung ist dem Bundesrat zufolge die umgehende rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen und Spuren wichtig. Zentral seien möglichst niedrige Hürden bei der Erstversorgung durch Fachpersonal. Die Kantone sollen ausreichende Angebote und den Zugang zu einer spezialisierten Behandlung gewährleisten.

Forensische Untersuchungen müssen gemäss dem Vorschlag kostenlos sein und unabhängig davon, ob die misshandelte Person die Täterschaft anzeigen will oder nicht. Die Erfassung dient später als Beweismittel und soll zu mehr Anzeigen und Verurteilungen führen.

Die Massnahmen des Bundesrates müssten die Kantone mit Notunterkünften ergänzen und genügend Schutzplätze für die Opfer – zum Grossteil Frauen – schaffen.

Damit das greift, müssen die Betroffenen ihre Rechte und Anlaufstellen kennen, worüber die Kantone umfassend informieren sollen.

Hälfte der Tötungsdelikte zu Hause

2024 gab es 17 Femizide und zwei getötete Männer in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften. Im Familienkontext wurden eine Minderjährige, eine Frau und fünf Männer umgebracht. Über die Hälfte der 45 Tötungsdelikte erfolgten damit im häuslichen Umfeld. 2023 waren es im Partnerschafts­zusammenhang 14 Frauen und zwei Männer sowie im Familienumfeld vier Mädchen, zwei Frauen und drei Männer.

Die Teilrevision des Opferhilfegesetzes ist nach Angaben des Bundesrats Teil der Umsetzung einer Roadmap von Bund und Kantonen zur Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt. Seit 2021 läuft eine Diskussion mit dem Ziel, wirkungsvolle Präventionsmassnahmen und einen verbesserten Opferschutz zu schaffen.

Weiter gehört die Gesetzesänderung zum nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Istanbul-Konvention – Die Schweiz ist in der Pflicht

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Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, das Frauen und Mädchen vor verschiedenen Formen von Gewalt schützt. Am 1. April 2018 ist die Konvention in der Schweiz in Kraft getreten. Mit dem Nationalen Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurden 2022 von Bund, Kantonen und Gemeinden konkrete Massnahmen festgelegt.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gelten gemäss Istanbul-Konvention als Menschenrechtsverletzung. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, diese Gewaltformen zu verhindern und zu bekämpfen.

Das Übereinkommen umfasst die Handlungsfelder Gewaltprävention, Gewaltschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen mit folgenden Zielen:

  • Der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt wird vorgebeugt und die Gewalt wird vermindert.
  • Opfer von Gewalt erhalten angemessenen Schutz und Unterstützung.
  • Gewaltstraftaten werden verfolgt und gewaltausübende Personen zur Verantwortung gezogen.
  • Die Umsetzung erfolgt umfassend und koordiniert auf allen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft.

Quelle: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

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SRF 4 News, 22.10.2025, 12:00 Uhr ; 

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