Sie sind eine mögliche Gefahr für unsere Gesundheit. Und sie gelangen über belastetes Wasser und belastete Böden in unsere Lebensmittel: PFAS-Chemikalien. Im Kanton St. Gallen etwa lag in den letzten Jahren das Fleisch von mehreren Bauernhöfen über den gesetzlichen Höchstwerten. Der Kanton griff aber nicht durch und verletzte damit Bundesrecht.
Die Höchstwerte sind nicht neu. Einfach abzuwarten, ist nicht die Lösung.
Jetzt aber erhöht der Bund den Druck. Das zeigen SRF-Recherchen. Mit einer Weisung will er die Kantone zum Handeln verpflichten. Das elfseitige Dokument liegt SRF vor. Es regelt Verkaufsverbote für Eier oder Fleisch. Und es legt fest, welche Tests die Kantone bei Hinweisen auf PFAS veranlassen müssen.
Bund will Recht durchsetzen
Die Anweisungen des Bundes stellen klar, was gilt. Oder besser: Was gelten sollte. Denn heute halten sich nicht alle Kantone ans Gesetz. Es gehe darum, bestehendes Recht durchzusetzen, sagt Mark Stauber vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): «Die Höchstwerte sind nicht neu. Einfach abzuwarten, ist nicht die Lösung.»
Legende:
Gemäss der Weisung würden für Höfe mit zu hohem PFAS-Gehalt im Rindfleisch unter Umständen mehrmonatige Verkaufsverbote gelten.
Keystone / ROBERTO PFEIL
Die Weisung kann unter Umständen einschneidende Folgen haben: Enthält zum Beispiel Rindfleisch zu viel PFAS, dann drohen dem betroffenen Bauernhof monatelange Verkaufsverbote – je nach Situation für das Fleisch aller Tiere derselben Art auf dem Hof.
Diese Kantone wehren sich
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Die meisten Kantone kritisieren den Weisungsentwurf aus Bundesbern.
Am schärfsten reagieren die Ostschweizer Kantone: Sie lehnen die Weisung in der jetzigen Form ab. Denn diese würde laut ihnen die Existenz zahlreicher Bauernbetriebe gefährden. Den Entwurf aus Bundesbern taxieren sie als unverhältnismässig und verlangen zeitgleich zur Weisung Begleitmassnahmen. Die Kantone Thurgau und Appenzell Ausserrhoden stellen zudem das vorgeschlagene Vorgehen bei Bluttests an Rindern und Schafen infrage: Sie ziehen die wissenschaftlichen Grundlagen für die vom Bund vorgeschlagenen Blutgrenzwerte in Zweifel. Die Regierung von Appenzell Ausserrhoden – einem Hotspot in Sachen PFAS – will auch beim Überschreiten der gesetzlichen Höchstwerte kein Verkaufsverbot. Vielmehr sollten Bauern bis zu eineinhalb Jahre Zeit erhalten, die Belastung zu senken (zum Beispiel mit der Umstellung der Wasserversorgung).
Auch die Zürcher Regierung ist kritisch. Sie stellt das Verkaufsverbot für Fleisch und Eier eines betroffenen Hofes bei Überschreitung der Höchstwerte infrage und plädiert für mildere Massnahmen. Auch will Zürich ein «Gesamtpaket» aus Selbstkontrollen, staatlichen Kontrollen und Begleitmassnahmen.
Uneingeschränkt positiv reagieren Neuenburg sowie der urbane – und somit kaum betroffene – Kanton Basel-Stadt. Die Kantone Baselland und Aargau wiederum bringen nur einzelne Kritikpunkte an, verzichten aber auf Fundamentalopposition.
Scharfe Kritik aus der Ostschweiz
Bis heute konnten die Kantone zur Weisung Stellung nehmen. Viele Antworten fallen kritisch aus. Auffallend scharf reagieren die Ostschweizer Kantone auf die Regelung, insbesondere auf die Verkaufsverbote. «Ein derartiges Verkaufsverbot würde Landwirtschaftsbetriebe sehr rasch in eine finanzielle Notlage bringen und ihre Existenzgrundlage gefährden», schreibt die Ausserrhoder Regierung.
Ein derartiges Verkaufsverbot würde Landwirtschaftsbetriebe in eine Notlage bringen.
Ausserrhoden ist besonders betroffen von PFAS. Ebenso der Nordosten des Kantons St. Gallen. Vermutlich steht dort belasteter Klärschlamm am Anfang des Problems. Bis vor 20 Jahren durften Bauern den Schlamm als Dünger auf ihren Feldern und Wiesen austragen.
St. Gallen fordert Finanzhilfe
Der St. Galler Regierungspräsident Beat Tinner versichert: Sein Kanton stemme sich nicht gegen Vorgaben. Doch der Bund müsse parallel den betroffenen Bauern helfen – bis zu finanziellen Entschädigungen, so Tinner. Auch weitere Kantone wie Zürich, Freiburg oder Glarus verlangen Begleitmassnahmen.
PFAS im Boden und im Essen – wie verbreitet ist das Problem?
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Die Schweizer Landwirtschaftsflächen und damit auch Schweizer Lebensmittel sind nicht flächendeckend mit PFAS belastet. Die Kantone untersuchten Ende 2025 rund 900 Fleisch-, Fisch- und Eierproben. Weniger als 1 Prozent der Proben lag über dem gesetzlichen Höchstwert. Für Milchprodukte gibt es keinen staatlichen Grenzwert. Getestet wurden sie aber ebenfalls. Dabei lagen rund 2 Prozent der Proben über dem unverbindlichen Richtwert.
PFAS-Hotspots zum Beispiel wegen Kläschlamm
PFAS sind also kein flächendeckendes Phänomen – vielmehr gibt es Hotspots, also besonders belastete lokale Gebiete. Eines davon befindet sich im Nordosten des Kantons St. Gallen und im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Ursache der dortigen Belastung ist höchstwahrscheinlich PFAS-haltiger Klärschlamm. Bis vor 20 Jahren durften Bauern Klärschlamm als Dünger auf ihren Feldern und Wiesen ausbringen.
Die Ostschweizer Kantone bereiten ein Gesuch um Finanzhilfen beim Bundesamt für Landwirtschaft vor. Auch ein nationaler Aktionsplan ist in Arbeit.
Abwarten oder durchgreifen?
Das BLV aber möchte nicht abwarten. Zuständig für finanzielle Hilfe seien ohnehin primär die Kantone, sagt Mark Stauber. Und das Problem sei auch nicht flächendeckend: Belastet seien kleinere, lokale Gebiete.
Das BLV habe Verständnis für die schwierige Lage der betroffenen Betriebe, sagt Stauber: «Aber sichere Lebensmittel sind im Interesse aller. Wir wollen die Bevölkerung schützen vor PFAS. Deshalb ist es notwendig, dass wir die rechtlichen Anforderungen einhalten.»
Parlament will PFAS-Regeln aufweichen
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Das Parlament will Bauernbetriebe mit zu hohen PFAS-Werten schonen. Insbesondere soll beispielsweise Fleisch mit zu viel PFAS mit unbelastetem Fleisch vermischt werden dürfen, bis der Höchstwert eingehalten wird. Es gelte, neben gesundheitlichen auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, so das Parlament. Im März stimmte nach dem National- auch der Ständerat einer entsprechenden Forderung zu.
Verschiedene Kantone haben in ihren Stellungnahmen zur PFAS-Weisung des Bundes auf genau diese Lockerungen hingewiesen. Sie verlangen, dass die Weisung mit diesem Grundsatzbeschluss abgestimmt werden müsse. Den Lockerungsbeschluss umsetzen muss ebenfalls das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Dieses will im Sommer einen Vorschlag vorlegen.
Doch nicht nur die Kantone bremsen, sondern auch das Parlament. Dieses verlangt, dass belastetes Fleisch mit unbelastetem Fleisch vermischt werden darf (siehe Box oben). Umgesetzt ist das noch nicht.