Die Stadt Zürich muss beim Thema Videoüberwachung über die Bücher. Das Verwaltungsgericht hat die strengen Regeln für private Überwachungskameras, die auch öffentlichen Raum filmen, aufgehoben. Der Grund: Die Ausnahmen waren so eng gefasst, dass Kameras kaum erlaubt waren.
Hintergrund des Urteils ist ein Entscheid des Zürcher Stadtparlaments aus dem Jahr 2023. Damals entschied der Gemeinderat, dass Private auf ihren Grundstücken Kameras installieren dürfen. Aber: Sobald öffentlicher Grund wie etwa Trottoirs gefilmt werde, brauche es eine Bewilligung der Stadt.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss setzte sich der Hauseigentümerverband zur Wehr. Es sei nicht verhältnismässig, dass es eine Bewilligung brauche, wenn die Kamera zum Beispiel nur wenige Zentimeter des öffentlichen Grunds erfasse.
Ohne realistische Ausnahme keine Regelung
Das Verwaltungsgericht hat dem Hauseigentümerverband nun recht gegeben, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Aber nicht vollends. Grundsätzlich habe die Stadt schon das Recht zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen private Kameras öffentliche Räume filmen dürfen.
Nur sei es im vorliegenden Fall so, dass die Ausnahmen viel zu streng formuliert seien. Der Gemeinderat sah nämlich vor, dass nur eine Bewilligung ausgestellt wird, wenn «erhebliche Gefahr für Leib und Leben» oder ein sehr grosser Sachschaden droht.
Für das Gericht zu restriktiv. Und ohne eine realistische Ausnahme sei die gesamte Regelung eigentlich ein Verbot und damit nicht umsetzbar. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die gesamte Regelung aufgehoben.
Er sei froh über den Gerichtsentscheid, sagt FDP-Gemeinderat Michael Schmid. «Es geht um den Schutz von Eigentum und um Sicherheit.» Es werde keine Rücksicht genommen auf den Schutz von Wohnenden und von Menschen, die arbeiten würden.
Bundesgericht oder Neubeurteilung?
Dem widerspricht Gemeinderat Luca Maggi von den Grünen. Grundsätzlich seien die Regelungen ja in Ordnung. «Das Verwaltungsgericht sagt ja klipp und klar: Die Stadt Zürich hat die Kompetenz, eine solche Regelung im Bereich der privaten Videoüberwachung zu erlassen.» Die Bevölkerung habe zudem ein Anrecht, vor unzulässiger Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschützt zu werden.
Das Stadtparlament hat nun die Wahl. Entweder der Gemeinderat zieht den Fall ans Bundesgericht weiter oder er diskutiert das Thema der privaten Videoüberwachung nochmals in einer seiner Sitzungen.