- Das Bezirksgericht Zürich hat sieben Pro-Palästina-Aktivisten teilweise freigesprochen. Ihnen wurde die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration vorgeworfen.
- Sie hatten am 31. Mai 2024 die Haupthalle der ETH Zürich besetzt.
- Das Verfahren dürfte vor Obergericht weitergehen.
In zwei Verfahren wurden fünf Beschuldigte wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. In zwei Fällen seien keine gültigen Strafanträge vorgelegen, wie die beiden Richterinnen bei der jeweiligen Urteilseröffnung sagten.
Die fünf verurteilten Beschuldigten kassierten bedingte Geldstrafen zwischen 20 und 30 Tagessätzen zu 30 bis 60 Franken. Dafür gilt jeweils eine Probezeit von zwei Jahren.
«Die ETH hat Hausrecht. Dieses wurde durchgesetzt», erklärte eine Richterin. Die Teilnehmenden am Sitzstreik seien vorgewarnt worden. Argumente wie einen Notstand oder die Berufung auf die Genozidkonvention liess das Gericht nicht gelten. «Sie hätten legale Möglichkeiten gehabt, um auf die Lage in Gaza aufmerksam zu machen», so die Richterin.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Pro-Palästina-Aktivisten kündigte im Gerichtssaal Berufung an.