- Ein serbisches Ehepaar und dessen Tochter werden im Fall von Menschenhandel zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und zum Teil des Landes verwiesen.
- Die Verurteilten sollen über en Dutzend Frauen aus Serbien als Haushaltshilfen ausgebeutet haben.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Regionalgericht Berner Oberland hat die Schuldsprüche wegen Menschenhandels im Fall von mutmasslich ausgebeuteten Reinigungskräften im Nobelferienort Gstaad gefällt. Vor Gericht stand eine aus Serbien stammende Familie.
Das erstinstanzliche Gericht sah nicht in allen angeklagten Fällen den Menschenhandel als gegeben, jedoch in mehr als einem Dutzend. Es verurteilte die 68-jährige Mutter der Familie als Haupttäterin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse. Ausserdem wird sie für elf Jahre des Landes verwiesen.
Die 48-jährige Tochter erhält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten – unter anderem, weil sie an einem Teil der Fälle von Menschenhandel beteiligt war. Der 76-jährige Vater wird unter anderem wegen Gehilfenschaft zum Menschenhandel schuldig gesprochen. Seine Freiheitsstrafe beträgt zwei Jahre und vier Monate, davon 10 Monate unbedingt. Er muss das Land für acht Jahre verlassen.
Ausbeutung hinter glänzenden Kulissen
Beim Prozess stand auch das System im Luxus-Ferienort im Zentrum. Wer durch die autofreie Promenade von Gstaad im Berner Oberland schlendert, begegnet auf den ersten Blick einer Welt voller Holzchalets, Kuhglocken und Bergluft.
Zwischen Designerboutiquen und traditionellen Bauernhäusern trifft sich die internationale Prominenz. Gstaad lebt von diesem Spannungsfeld zwischen ländlicher Bodenständigkeit und leisem Reichtum.
Damit die Schönen und Reichen ihren Aufenthalt in der Nobelferienregion geniessen können, gibt es Heerscharen von Personal. Sie putzen, kaufen ein, kochen, chauffieren, hüten Kinder. Bei solchen Dienstleistungen scheint es jedoch nicht immer sauber zu und her zu gehen.
Laut der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern sollen die Angeklagten Frauen aus Serbien in die Schweiz gelockt haben. In Gstaad sollen diese dann sieben Tage die Woche bis zu 16 Stunden täglich gearbeitet haben, ohne entsprechende Bewilligung.
Staatsanwaltschaft forderte bis zu 12.5 Jahren Haft
Die Kost sei mager gewesen, die Logis schäbig und die Bezahlung mit 1500 Franken im Monat zu wenig. Ausserdem hätten sich die Frauen nicht frei bewegen können. Wer aufmuckte, sei systematisch unter Druck gesetzt worden. Die Staatsanwältin sagte zu Beginn ihres Plädoyers, die «Grenze zur Sklaverei» sei in manchen Fällen «sehr nahe».
Sie sieht den Tatbestand des Menschenhandels als erfüllt an, wie auch Wucher, Nötigung, Drohung und Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Deshalb forderte die Staatsanwaltschaft für die Mutter, die sie als Haupttäterin sieht, eine Freiheitsstrafe von 12.5 Jahren. Für den Vater forderte sie 9.5 und für die Tochter 10.5 Jahre.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung wiederum sagte, von Menschenhandel könne keine Rede sein. Die Frauen hätten genau gewusst, worauf sie sich einliessen und dass sie schwarzarbeiten würden. Ausserdem seien viele Frauen mehrfach zur Familie in Gstaad gekommen, um für sie zu arbeiten, Kritik habe es nur wenig gegeben. Die Verteidigung verlangte in allen relevanten Punkten Freisprüche.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.