In Reichenburg thront die katholische Kirche St. Laurentius auf einem Hügel. Von dort verkünden die Glocken pünktlich um jede Viertelstunde die Uhrzeit – und zwar durchgehend, auch in der Nacht.
Gegen dieses Glockengeläut setzte sich ein Anwohner zur Wehr. Er reichte im Jahr 2022 eine Immissionsklage ein. Sein Argument: Die nächtlichen Glockenschläge würden die Schlafqualität seiner Familie beeinträchtigen.
Der Gemeinderat von Reichenburg lehnte die Lärmklage jedoch ab. Der Anwohner zog in der Folge diesen Entscheid nicht weiter. Die Glocken dürfen also auch in der Nacht weiter bimmeln.
Dieser Fall beschäftigt uns nun schon seit vier Jahren.
Trotz dieses Erfolgs: Der Kirchenrat von Reichenburg wollte sich für künftige Auseinandersetzungen wappnen und reichte eine Initiative für das durchgehende Geläut ein. Diese wurde vom Stimmvolk im Jahr 2024 deutlich gutgeheissen.
Nun will die Gemeinde diese Initiative innerhalb des Baureglements umsetzen. Dort soll es künftig unter anderem heissen: «Die Gemeinde Reichenburg bekennt sich zu ihrer historischen Tradition als ländliches Dorf mit Kirchengeläute am Tag und in der Nacht.»
Die Verankerung des Kirchengeläuts im Baureglement solle der Bevölkerung Sicherheit geben, sagt SVP-Gemeindepräsident Armin Kistler. «Die Regelung unterstreicht auch die christlichen Werte, die wir hier in Reichenburg hauptsächlich haben.»
Mit der Pluralinitiative und der Anpassung des Baurechts soll ein Schlusspunkt hinter den Fall gesetzt werden. «Dieser beschäftigt uns nun schon seit vier Jahren», sagt Kirchenratspräsident Martin Kistler. Für die Kirchgemeinde sei das Prozedere finanziell und zeitlich aufwändig gewesen.
Andere Orte – ähnliche Diskussion
Reichenburg ist bei Weitem nicht die einzige Gemeinde, wo das Kirchengeläut zu Streit oder zu Diskussionen führt. Die Luzerner Gemeinden Reiden und Entlebuch haben das «Glüüt» ins Grundbuch eingetragen, damit juristischer Widerstand schwieriger ist.
In der Luzerner Gemeinde Hochdorf wird mittlerweile auf die sogenannten Repetitionsschläge verzichtet, welche die vollen Stunden angeben. In der Schwyzer Gemeinde Freienbach einigte man sich auf einen Kompromiss: Die Glocken der Kirche St. Meinrad werden zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr geläutet.
In Reichenburg soll das Glockengeläut also im Baureglement festgehalten werden. Trotzdem ist die Regelung noch nicht sakrosankt.
Bis jetzt gebe es nämlich noch keine definierte Höchstlautstärke für Kirchenglocken, so Gemeindepräsident Armin Kistler. «Falls ein Gericht irgendwann eine Obergrenze festlegen sollte, sieht es wieder anders aus.»
In Reichenburg wird jetzt aber zuerst über das angepasste Baureglement abgestimmt. Voraussichtlich im November kann das Stimmvolk darüber befinden.