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Revision Jagdgesetz Regeln für den Abschuss von Problemwölfen soll gelockert werden

  • Der Bundesrat will die Regeln für den Abschuss von sogenannten Problemwölfen weiter lockern.
  • Wölfe, die Schäden verursachen und für die eine Abschussbewilligung vorliegt, sollen ganzjährig und auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen.
  • Der Bundesrat folgt damit der Annahme von zwei Motionen aus dem Parlament.

Die entsprechende Anpassung im Jagdgesetz hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Interessierte Kreise können sich bis am 16. Oktober dazu äussern.

Aktuell gilt für Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen Anfang Februar und Ende Mai aufgrund der Fortpflanzungsperiode ein kompletter Schutz – ausser bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für Menschen oder Nutztiere. In Jagdbanngebieten ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art verboten, selbst wenn die Tiere wiederholt Massnahmen zum Herdenschutz umgehen oder Menschen gefährden.

Diese beiden Einschränkungen will der Bundesrat mit einer Revision des Jagdgesetzes streichen. Er setzt damit zwei vom Parlament überwiesene Motionen um.

Sorgen um Alpwirtschaft

Im Dezember hatten sich die eidgenössischen Räte übereinstimmend auf zusätzliche Abschüsse von «Problemwölfen» geeinigt. Motionärin Esther Friedli (SVP/SG) sagte im September in der kleinen Kammer, das Ökosystem Alpwirtschaft gerate aus den Fugen.

Zahlreiche Tiere seien im Sommer deshalb vorzeitig von Alpen abgezogen worden. Dies, obwohl die Herdenschutzmassnahmen immer besser würden. Diese könne man nicht ständig verschärfen – sie seien teuer und nicht zum Wohle der Nutztiere. Man müsse daher an den Ursachen ansetzen: «Wir müssen die schadstiftenden Wölfe besser regulieren können», so Friedli im Ständerat.

Doch gab es im Parlament auch Kritik an den geplanten Verschärfungen. Christophe Clivaz (Grüne/VS) sagte im Nationalrat, die Regulierung des Wolfes sei schon durch das neue Jagdgesetz und die darauf basierende Verordnung gelockert worden. Schon zuvor hätten die Schäden durch stärkere Herdenschutzmassnahmen abgenommen. Weitere Lockerungen seien nicht angezeigt.

Bundesrat Rösti wollte abwarten

Auch Umweltminister Albert Rösti hatte für ein Nein zu den beiden Vorstössen geworben. Das Jagdrecht biete schon heute die Möglichkeit, bei Problemen mit Wölfen einzugreifen.

Zwei Wölfe im herbstlichen Gebirge.
Legende: Zwei Wölfe des Augstbord-Rudels im Oberwallis (Embd, Törbel, Moosalp, Bürchen), aufgenommen mit einer Fotofalle der Gruppe Wolf Schweiz im November 2016. Keystone / Gruppe Wolf Schweiz

Einzelwölfe könnten ganzjährig abgeschossen werden. Der Abschuss von Wölfen eines Rudels wegen Nutztierschäden und somit die ganzjährige Regulation würden dem eidgenössischen Jagdgesetz und dem Tierschutzgesetz widersprechen.

Am 1. Februar 2025 traten in der Schweiz neue Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe in Kraft. Sie geben den Kantonen die Kompetenz, unter bestimmten Bedingungen den Wolfsbestand präventiv zu regulieren.

Bisherige Massnahmen wirken

Damit die Kantone in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, muss ein Risiko für Nutztiere gegeben und Herdenschutzmassnahmen müssen umgesetzt sein.

Gemäss dem erläuternden Bericht des Bundesrats zu den geplanten Verschärfungen zeigen die bereits umgesetzten Massnahmen ihre Wirkung. Das schnelle Wachstum der Wolfspopulation in der Schweiz habe gebremst werden können. Die Zahl der Rudel steige jedoch weiterhin an und lag im März 2026 bei 30 schweizerischen und 10 grenzüberschreitenden Rudeln.

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SRF 4 News, 24.06.2026, 10 Uhr ; 

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