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Revisionsprozess Was braucht es, damit ein Mordfall neu aufgerollt wird?

Weil sich ein Mann gegenüber Dritten mit dem sogenannten «Werkstattmord Gränichen» gebrüstet haben soll, versuchte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau, einen früheren Freispruch revidieren zu lassen. Das Bundesgericht lehnte das jedoch ab. Das Urteil zeigt laut SRF-Gerichtskorrespondentin einmal mehr: Die Hürden für eine Revision sind enorm hoch.

Sibilla Bondolfi

Gerichtskorrespondentin

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Sibilla Bondolfi ist seit 2023 Gerichtskorrespondentin von Radio SRF. Davor hat sie für den zehnsprachigen Online-Dienst Swissinfo gearbeitet. Sie ist promovierte Juristin im Bereich Verfassungsrecht und Menschenrechte.

Warum haben Revisionsbegehren selten Erfolg?

Das Gesetz setzt bewusst enge Grenzen. Rechtskräftige Urteile sollen nicht Jahre später infrage gestellt werden können, nur weil im Verfahren Fehler passiert sind oder jemand das Urteil für falsch hält. Das hätte ein unendliches Hin und Her zur Folge. Genau das soll verhindert werden.

«Werkstattmord» in Gränichen

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Im Oktober 2012 wurde ein Mann in einer Werkstatt in Gränichen erschossen. Das Bezirksgericht Aarau verurteilte zunächst zwei Männer wegen Mordes. Die nachfolgenden Instanzen sprachen im Ergebnis jedoch beide aus Mangel an Beweisen frei. Zehn Jahre nach der Tat brüstete sich einer der Freigesprochenen vor mehreren Zeugen damit, den Mord begangen zu haben. Die Oberstaatsanwaltschaft Aargau beantragte daraufhin eine Revision des Verfahrens. Das Bundesgericht lehnte das Gesuch jedoch ab. Aus zwei Gründen: Erstens sieht das Gesetz vor, dass nur Beweismittel berücksichtigt werden, die bereits vor dem Freispruch existierten. Das mutmassliche «Geständnis» wurde jedoch Jahre später abgelegt. Zweitens stufte das Bundesgericht die Äusserungen des Mannes gegenüber Zeugen als nicht erheblich genug ein: Aussagen dieser Art hätten einen geringeren Beweiswert als ein Geständnis gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Damit bleiben die Freisprüche rechtskräftig. Für den «Werkstattmord» in Gränichen wird niemand zur Verantwortung gezogen.

Quelle: Bundesgerichtsentscheid 6F_31/2025

Was ist mit Hin und Her gemeint?

Das lässt sich am besten am «Mord in Kehrsatz» illustrieren: Im Sommer 1985 fanden Eltern ihre erschlagene Tochter in einer Tiefkühltruhe. Für die Tat zunächst verurteilt wurde der Ehemann des Opfers, der sich auffällig verhalten und zudem eine aussereheliche Affäre geführt hatte. Weil beim Prozess nicht alles sauber lief, führte öffentlicher Druck 1993 zur Wiederaufnahme des Verfahrens – und zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Strahlende Männer
Legende: Der Ehemann des Opfers (links) verlässt das Gericht, nachdem er in einem Aufsehen erregenden Revisionsprozess vom Mord freigesprochen wurde. KEYSTONE

Einige Zeit später meldete sich eine Anwältin zu Wort, die dem Verdächtigen ein gebrauchtes Auto abgekauft hatte. Sie behauptete, er habe seine Frau mit dem Radmutternschlüssel erschlagen, dieser sei nämlich ersetzt worden. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung kam zum Schluss, dass dies möglich sei. Das Gericht lehnte es jedoch ab, das Verfahren zum dritten Mal aufzurollen – sonst wäre das möglicherweise ewig so weitergegangen.

Warum braucht es das Instrument der Revision überhaupt, wenn es doch die Möglichkeit einer Berufung gibt?

Mit einer Berufung kann man ein nicht rechtskräftiges Urteil innert einer bestimmten Frist durch eine nächste Instanz beurteilen lassen. Rechtskräftige Urteile hingegen können nur noch geändert werden – per Revision –, wenn die Behörden handfeste neue Beweise finden, wonach das frühere Ermittlungsergebnis falsch ist.

Unterschiedliche Begrifflichkeiten

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In Deutschland und Österreich wird der Weiterzug eines nicht-rechtskräftigen Urteils an die nächste Instanz zur Überprüfung auf Rechtsfehler als «Revision» bezeichnet. Dies sorgt mitunter für Verwirrung, weil im Schweizer Recht mit Revision ein anderes Rechtsmittel gemeint ist, nämlich das Wiederaufrollen eines eigentlich rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens aufgrund neuer Beweise oder Tatsachen.

Es wäre stossend, wenn wir als Gesellschaft damit leben müssten, dass die falsche Person im Gefängnis sitzt. Im Fall des Kindermörders Werner Ferrari etwa konnte ein Mord nachträglich einem anderen Täter zugeordnet werden.

Warum hatte ausgerechnet der Kindermörder Werner Ferrari mit einer Revision Erfolg?

Werner Ferrari wurde in den 1980er-Jahren für den Mord an der 12-jährigen Ruth aus Würenlos verurteilt. Jahre später meldete sich eine Zeugin bei einem Journalisten: Als Mädchen habe sie ihre Freundin Ruth im Auftrag von zwei Männern in den Wald gelockt und dabei zugesehen, wie diese ihre Freundin vergewaltigt und erdrosselt hätten. Keiner der Männer sei Ferrari gewesen. Auch ein zweiter Zeuge benannte einen anderen Mann als möglichen Täter.

Der Journalist liess ein auf der Leiche gefundenes Schamhaar auf eigene Kosten genetisch untersuchen und mit Ferraris DNA vergleichen: Das Schamhaar stammte nicht von Ferrari. Daraufhin exhumierten die Behörden die Leiche des Mannes, der von den Zeugen als möglicher Täter genannt wurde und sich in der Zwischenzeit das Leben genommen hatte. Sie verglichen sein Gebiss mit einer Bisswunde am Körper von Ruth. Der Befund passte.

In einem Revisionsprozess wurde Ferrari deshalb 2007 vom Mord an Ruth freigesprochen. An seiner Strafe änderte das freilich nichts, da er ohne Zweifel mehrere andere Kinder getötet hatte. Ferrari ist im vergangenen Dezember 78-jährig in Haft an einer Krankheit gestorben.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 09.01.2026, 12:03 Uhr ; 

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