- Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsgesuch der Radio Alpin Grischa AG abgewiesen.
- Es fällt keinen neuen Entscheid über die Vergabe der Radiokonzession für die Südostschweiz.
- Die erteilte Radiokonzession bleibt bei Radio Südostschweiz.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erteilte im Januar 2024 die Radiokonzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz/Glarus der Radio Alpin Grischa AG, die sich damals in Gründung befand.
Das Bundesverwaltungsgericht hiess dann aber eine Beschwerde im Januar 2025 gegen die Konzessionsvergabe gut und erteilte die Konzession der Südostschweiz Radio AG. Die Radio Alpin Grischa AG stellte in der Folge beim Bundesverwaltungsgericht ein Revisionsgesuch.
Die Radio Alpin Grischa AG machte geltend, das BVGer habe in seinem Urteil vom 23. Januar 2025 aus Versehen erhebliche Tatsachen in den Akten nicht berücksichtigt. Das Gericht habe übersehen, dass die Radio Alpin Grischa AG im Konzessionsverfahren die erforderliche Anzahl von Programmschaffenden vorgesehen habe. Das Gericht kommt nun zum Schluss, dass kein Revisionsgrund vorliegt.