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Richterliche Unabhängigkeit Bett teilen, gemeinsam Urteile fällen – warum das nicht geht

Bundesrichterinnen und Bundesrichter dürfen kein Paar sein. Der ehemalige Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer weiss, warum.

Ulrich Meyer

Ehemaliger Bundesrichter

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Ulrich Meyer war von 2017 bis 2020 Präsident des Bundesgerichts.

SRF News: Ein Bundesrichter und eine Bundesrichterin waren ein Paar. Warum ist das ein Problem?

Ulrich Meyer: Weil sie Magistraten sind. Magistraten unterliegen keiner disziplinarischen Aufsicht. Sie müssen per Definition selber wissen, was sich gehört und was nicht.

Der Vorfall

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Die «Weltwoche» machte Ende April publik, dass Bundesrichterin Beatrice van de Graaf und Bundesrichter Yves Donzallaz eine Beziehung geführt haben sollen. Problematisch ist dies, weil es das Bundesgerichtsgesetz verbietet, dass zwei Bundesrichter verheiratet oder in einer «dauernden Lebensgemeinschaft» sind – aus Gründen der richterlichen Unabhängigkeit: Richterinnen und Richter sollen sich nicht privat in ihren Urteilen beeinflussen.

Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat eine externe Expertin und einen externen Experten beauftragt, den Sachverhalt abzuklären und Bericht zu erstatten. Die beiden Richter haben zu keinem Zeitpunkt der gleichen Abteilung angehört und haben nie gemeinsam ein Urteil gefällt. Unabhängig davon diskutieren alle ordentlichen Bundesrichterinnen und Bundesrichter an einer Sitzung vom Mittwoch über eine mögliche Ergänzung der «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen», eine Art ethische interne Richtlinien.

Und warum gehört sich eine Liebesbeziehung nicht?

Richter sind dazu da, Urteile zu fällen, und nicht, sich zu lieben. Die beiden könnten sich bei Entscheidungsfindungen beeinflussen.

Im Bundesgerichtsgesetz steht nur: Personen, die in dauernder Lebensgemeinschaft leben, dürfen nicht gleichzeitig Bundesrichter sein. Das heisst: Nur Sex wäre okay?

Nein, das heisst es nicht. Es geht nicht nur um das Recht. Es geht in erster Linie um die ethische Verantwortlichkeit, die dem rechtlichen Problem vorgelagert ist.

Also auch um das Ansehen?

Es geht ganz stark um das Ansehen des Bundesgerichts und der Magistratinnen und Magistraten. Bundesrichterinnen und Bundesrichter müssen in jeder Situation und zu jedem Zeitpunkt das Ansehen des Bundesgerichts wahren.

Was ich kritisiere, ist, dass die Führung des Bundesgerichts diesem Treiben eine gewisse Zeit lang zugeschaut und nicht interveniert hat.

Heisst das: One-Night-Stands, Liebschaften, polyamore Beziehungen – das alles ist nicht vereinbar mit dem Amt und der Würde eines Richters oder einer Richterin?

Jedenfalls dann nicht, wenn zwei Bundesrichter oder Bundesrichterinnen involviert sind. In den internen «Gepflogenheiten» des Bundesgerichts, einer Art Ethikrichtlinien, steht: «Bundesrichter und Bundesrichterinnen wahren auch im Innenverhältnis zu ihren Kollegen und Kolleginnen ihre Unabhängigkeit.» Und das ist bei Liebe nicht der Fall. Liebe macht bekanntlich blind.

Zwei Menschen umarmen sich im Sonnenuntergang
Legende: Liebe unter Bundesrichterinnen und Bundesrichtern ist Tabu. Eine Beziehung zu einer Gerichtsschreiberin oder einem Gerichtsschreiber – die nur beratende Stimme haben – ist unproblematischer und kommt in der Praxis gelegentlich vor. KEYSTONE/DPA/Z1036/_Hendrik Schmidt

Das Bundesgericht diskutiert heute über eine mögliche Ergänzung der «Gepflogenheiten». Wie müssten Ihrer Meinung nach die internen Richtlinien anpasst werden?

In meinen Augen braucht es keine Anpassung. Was ich kritisiere, ist, dass die Führung des Bundesgerichts diesem Treiben eine gewisse Zeit lang zugeschaut und nicht interveniert hat.

Wenn Sie noch Bundesgerichtpräsident wären, was hätten Sie gemacht?

Ich hätte die beiden in mein Büro zitiert und mit ihnen gesprochen – ich hätte sie zur Rede gestellt. Und gefragt, was sie sich eigentlich dabei denken.

Wussten Gerichtsmitglieder von Affäre? Antwort des Bundesgerichts

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«Herr alt Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer ist Ende 2020 aus dem Bundesgericht ausgeschieden. Herr Bundesgerichtspräsident François Chaix kann nicht nachvollziehen, wie Herr alt Bundesgerichtspräsident Meyer zu seiner Vermutung gelangt ist. Bundesgerichtspräsident Chaix und die weiteren Mitglieder der heutigen Verwaltungskommission wurden vor Erscheinen des Artikels in der Weltwoche am 30. April 2026 weder von den beiden betroffenen Gerichtsmitgliedern, Bundesrichterin van de Graaf und Bundesrichter Donzallaz, noch von anderen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern oder von Mitarbeitenden des Bundesgerichts über das Bestehen einer Liebesbeziehung informiert.

Der Verwaltungskommission wurden von niemandem eigene direkte Beobachtungen zu den in der Weltwoche geschilderten Sachverhalten, die auf eine Liebesbeziehung schliessen liessen, mitgeteilt, noch haben Mitglieder der Verwaltungskommission selbst entsprechende Beobachtungen gemacht.» Aber: «Dass zwischen den beiden Gerichtsmitgliedern ein vertrautes Verhältnis bestand, war innerhalb des Gerichts für Mitglieder der Verwaltungskommission, andere Gerichtsmitglieder und Mitarbeitende des Bundesgerichts erkennbar.

Das Bundesgericht hat zur unabhängigen Klärung des Sachverhalts in Bezug auf die Beziehung von Bundesrichterin van de Graaf und Bundesrichter Donzallaz vergangene Woche eine externe Expertin und einen externen Experten eingesetzt. Deren Ergebnis kann nicht vorgegriffen werden.»

Hätte es eine Antwort gegeben, bei der Sie gesagt hätten: «Okay, dann ist das in Ordnung»?

Kaum vorstellbar.

Richterinnen und Richter sind Menschen. Wenn es nun doch passiert, dass zwei sich verlieben: Was müsste dann passieren?

Es ist nicht an mir, hier Ratschläge zu erteilen. Das Wesen der magistralen Ethik ist es eben, dass die Betroffenen selber zur Vernunft kommen müssen.

Das Gespräch führte Sibilla Bondolfi.

Rendez-vous, 13.5.2026, 12:30 Uhr ; 

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