- Ein heute 53-Jähriger muss wegen sexueller Handlungen mit Kindern ins Gefängnis.
- Das Bezirksgericht Baden AG verurteilte den Mann zu sechseinhalb Jahren Haft.
- Er hatte Freundinnen seiner Tochter geschändet, als diese in seinem Haus übernachtet hatten.
- An der Gerichtsverhandlung legte der Mann überraschend ein umfassendes Geständnis ab.
Tatort war eine Gemeinde im Raum Baden im Frühling 2022. Sieben- und achtjährige Mädchen waren für eine Übernachtung bei der Tochter des Mannes. In der Nacht fasste der Vater die Mädchen im Intimbereich an. Später wiederholte er dies bei einem anderen Kind. Und weitere Wochen später lockte er eine vierjährige Freundin seines Sohnes ins Haus und zwang diese zum Oralsex.
Die Aargauer Staatsanwaltschaft sprach in ihrer Anklageschrift unter anderem von mehrfacher Schändung und sexuellen Handlungen mit Kindern. Sie verlangte acht Jahre Gefängnis und einen Landesverweis von 15 Jahren.
Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Überraschendes Geständnis
Gestartet hatte der Gerichtsprozess bereits vor zwei Jahren. Der Angeklagte bestritt die Taten damals ganz oder teilweise. Nur den Konsum von Kinderpornografie gab er zu – aus Neugier. Sein Verteidiger verlangte ein Gutachten, weil Aussagen der Kinder nicht übereingestimmt hätten. Nun liegt das Gutachten vor, und es bestätigt die Sicht der Mädchen.
Unter der offensichtlich erdrückenden Beweislast legte der Mann vor Gericht ein Geständnis ab. Er bestätigte alles, was ihm zur Last gelegt wurde. Es tue ihm leid, sagte der US-Amerikaner an die Angehörigen der Opfer gerichtet. Er habe nicht aus sexuellen Motiven gehandelt, sondern aus Wut. In den USA sei er ein bedeutender Finanzmanager gewesen, in der Schweiz ein Niemand.
Alle Handlungen nahm der Mann ohne Gewalt vor. Er reibe eine Creme gegen Mücken ein, sagte er zu einem der Mädchen. In einem anderen Fall liess ein Kind die Handlungen zu, weil der Mann der Vater seiner Freundin war.
Angeklagter fand zur Bibel
Das Geständnis vor Gericht überraschte die Opfer-Anwälte. Sie kürzten ihre langen Plädoyers ab, betonten aber, dass die Taten bei den Mädchen nachwirkten. Äusserlich gehe es ihnen gut, innerlich aber nicht. Für jedes Opfer verlangten sie 20'000 bis 30'000 Franken Genugtuung.
Der Verteidiger des Angeklagten verlangte einen Schuldspruch gemäss Anklage, allerdings mit einer Freiheitsstrafe von nur drei Jahren. Zum Vergleich führte er Fälle an, bei denen Männer wegen jahrelanger sexueller Misshandlungen von Kindern zu maximal acht Jahren verurteilt wurden. Die Taten seines Mandanten seien weit davon entfernt.
In seinem Schlusswort zitierte der Angeklagte die Bibel. Die Wahrheit werde ihn frei machen. Er sei schuldig, es tue ihm leid und er werde die finanziellen Forderungen begleichen. Aktuell befinde er sich im Scheidungsverfahren. Bei einem Landesverweis werde er in die USA zurückkehren und sich dort für eine Freikirche engagieren, zu der er gefunden habe.
Gefängnis und Landesverweis
Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Mann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Dazu kommen 12 Jahre Landesverweis und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern. Der Angeklagte sei schuldig der mehrfachen Schändung, sexueller Handlungen mit Kindern sowie der Pornografie. Der 53-Jährige muss eine ambulante Therapie weiterführen.
Wegen der langen Verfahrensdauer verkürzte das Gericht die angedachte Strafe von sieben Jahren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es könnte ans Aargauer Obergericht weitergezogen werden.