- Das Bundesstrafgericht hat sein Urteil im Fall Karimowa gefällt.
- Ein Banker wird wegen Geldwäscherei verurteilt und die Genfer Privatbank Lombard Odier gebüsst.
- Das Verfahren gegen die usbekische Präsidententochter wird eingestellt – ebenso jenes gegen ihren Vertrauten.
Im Zentrum des Falls stand Gulnara Karimowa, die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten Islam Karimow. Aufgrund ihres luxuriösen Lebensstils wurde sie in den Medien oft auch «usbekische Prinzessin» genannt und gar schon als mögliche Nachfolgerin ihres Vaters gehandelt, der inzwischen verstorben ist.
Karimowa nutzte in den 2000er-Jahren ihre Stellung aus, um von internationalen Telekommunikationsunternehmen hohe Bestechungsgelder zu kassieren. Diese sollen sich dabei Vorteile beim Zugang zum usbekischen Mobilfunkmarkt erhofft haben.
Laut Bundesanwaltschaft wurden die Bestechungsgelder über ein Geflecht von Firmen und Stiftungen in verschiedene Länder verschoben, darunter auch in die Schweiz. Dort betreute die Genfer Privatbank Lombard Odier entsprechende Konten.
Privatbank weist Vorwürfe zurück
Das Bundesstrafgericht kam zum Schluss, die Bank habe nicht genügend Vorkehrungen getroffen, um die Geldwäscherei durch einen ihrer Angestellten zu verhindern. Dieser wurde ebenfalls verurteilt, weil er die Herkunft der Gelder nicht ausreichend abgeklärt habe.
Lombard Odier weist die Vorwürfe zurück. Die Bank betont, sie habe damals über ausreichende Kontrollmechanismen verfügt. Zudem habe sie den Fall selbst ins Rollen gebracht, indem sie ihn bei den Behörden gemeldet hat. Sie hat deshalb angekündigt, das Urteil weiterzuziehen. Die Verfahrenskosten des Falls belaufen sich auf über 2.3 Millionen Franken. Diese werden mit den beschlagnahmten Geldern gedeckt.
Schliesslich hat das Bundesstrafgericht Gelder und Immobilien im Wert von rund 400 Millionen Franken beschlagnahmt.
Verfahren gegen Karimowa eingestellt
Das Verfahren gegen die Hauptangeklagte Karimowa wurde hingegen eingestellt. Sie selbst wollte zwar gemäss ihren Anwälten nach Bellinzona reisen, um am Prozess teilzunehmen. Ihr wurde aber von den usbekischen Behörden die Ausreise verweigert.
Karimowa sitzt seit mehreren Jahren in Usbekistan im Gefängnis. Das Bundesstrafgericht befand deshalb bereits zu einem früheren Zeitpunkt, dass ihr ohne persönliche Anhörung kein rechtsstaatlich sauberer Prozess gemacht werden könne.
Tiefer Fall der Präsidententochter
Karimowa war in Usbekistan bereits ab 2013 zunehmend in Ungnade gefallen, als international immer mehr Korruptionsvorwürfe gegen sie und ihr Umfeld bekannt wurden. Auch innerhalb des usbekischen Machtapparats verlor Karimowa zunehmend an Rückhalt.
Nach dem Tod ihres Vaters verschärften die Behörden die Ermittlungen gegen sie. Das Schicksal der schillernden «usbekischen Prinzessin», die gar als Präsidentin gehandelt wurde, endete damit hinter Gefängnismauern.