Wer ist Gulnara Karimowa? Popsängerin, Modedesignerin – und Tochter des langjährigen usbekischen Präsidenten. Top gestylt flanierte sie als UNO‑Botschafterin durch Genf, zog als Politikerin in Taschkent die Fäden und zeigte sich als Society‑Figur auch auf dem roten Teppich in Cannes. 2014 fiel Karimowa bei der eigenen Familie jedoch in Ungnade: Zunächst unter Hausarrest gestellt, verschwand sie später ganz aus der Öffentlichkeit – und landete schliesslich im Gefängnis.
Was wird ihr vorgeworfen? Karimowa soll von internationalen Telekomkonzernen Schmiergelder in Milliardenhöhe für die Vergabe von usbekischen Mobilfunklizenzen angenommen haben. Hunderte Millionen dieser mutmasslich illegalen Gelder soll sie in der Schweiz über Bankkonten, Firmenkonstrukte, Immobilien und Schliessfächer verborgen und gewaschen haben. Aufgrund der professionell organisierten und mafiaähnlich geführten Strukturen lautet die Anklage zudem auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation.
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Gulnara Karimowa (links) stellte 2011 ihre Marke GULI an der Mercedes-Benz Fashion Week in Moskau vor.
EPA/SERGEI ILNITSKY
Welche Rolle spielt die Schweiz? Mitangeklagt sind auch die Genfer Privatbank Lombard Odier und ein ehemaliger Mitarbeiter. Ihnen wirft die Bundesanwaltschaft vor, die mutmasslich illegalen Gelder entgegengenommen zu haben. «Es ist einer der grössten und spektakulärsten Fälle von Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Geldwäscherei, der je vor einem Schweizer Gericht landete – schon allein vom Umfang der beschlagnahmten Gelder», sagt der jahrelange Beobachter und Buchautor Balz Bruppacher. Insgesamt sind 800 Millionen Franken eingezogen worden.
Legende:
Gulnara Karimowa an den 63. Internationalen Filmfestspielen von Cannes im Mai 2010.
AP Photo/Matt Sayles
Was macht die Schweiz so attraktiv für Geldwäscherei? Laut Transparency International Schweiz ist es eine Kombination von zwei Faktoren: «Trotz Verschärfungen im Geldwäschereigesetz gibt es weiterhin Lücken – etwa bleiben Immobilientransaktionen unter fünf Millionen Franken unter dem Radar», sagt Urs Thalmann. Hinzu komme die politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes: «Kriminelle müssen nicht befürchten, dass eine Schweizer Bank plötzlich Konkurs geht.» Laut Thalmann wäre es wohl auch heute noch möglich, so viel Geld in der Schweiz zu waschen – auch wenn es schwieriger geworden sei.
«Ein so schillernder Fall ist für die Schweiz aussergewöhnlich»
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Kristina S. Weissmüller forscht als Assistenzprofessorin an der Freien Universität Amsterdam zu Korruption im öffentlichen Sektor.
Was ist am Fall Karimowa typisch?
Typisch ist, dass in Ländern mit schwachen staatlichen Institutionen, geringer Transparenz und mangelhafter Finanzaufsicht – wie Usbekistan, aber auch anderen rohstoffreichen Staaten – wirtschaftliche Akteure Schmiergelder zahlen, um an öffentliche Aufträge zu gelangen.
Und für die Schweiz?
Ein so schillernder Fall wie der von Karimowa ist für die Schweiz schon aussergewöhnlich, ebenso die mutmasslich exorbitanten Summen. Wir dürfen jetzt nicht denken, dass der Finanzplatz Schweiz typischerweise von solchen Fällen durchsetzt sei. Dennoch zeigt der Fall, wie kriminelle Netzwerke Grauzonen in der Regulierung des Finanzsystems systematisch ausnutzen, und dass es auch weiterhin Anstrengungen braucht, um Geldwäsche zu verhindern.
Was kann der Prozess leisten?
Solche Verfahren sind extrem komplex und ziehen sich oft über Jahre hin. Ob eine allfällige Strafe am Ende auch vollzogen werden kann, ist offen. Die Schweiz will aber auch das Geld zurückzahlen und braucht dafür ein rechtskräftiges Urteil. Leider gilt Usbekistan noch immer als korrupt, deshalb ist die Rückführung nicht ganz einfach.
Wird Karimowa zum Prozess kommen? «Das dürfte gleich zu Beginn des Prozesses eine der zentralen Fragen sein, denn Karimowa sitzt seit 2014 in Usbekistan in Haft», sagt Bruppacher. Sie könne also nicht in Bellinzona anwesend sein, es sei denn, Usbekistan würde sie in letzter Minute freilassen. «Die Frage wird also sein, ob die Bedingungen für ein Abwesenheitsverfahren erfüllt sind.» Mitarbeiter des Bundesstrafgerichts sind nach Taschkent gereist und haben Karimowa dort einvernommen.
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Ein undatiertes Foto von Karimowa im Hausarrest in Taschkent, das der Nachrichtenagentur Associated Press am 31. März 2014 vorlag.
AP Photo/UzNews
Wie geht es ihr heute? Wie es Gulnara Karimowa geht, ist nicht bekannt. «In der Zeit um 2015 hiess es, sie sei gar nicht mehr am Leben», sagt Bruppacher. Ihr Schweizer Pflichtverteidiger habe sie dann 2016 besuchen können. «Das war das erste Lebenszeichen. Er hat schon damals berichtet, dass die Haftbedingungen schlecht sind.» Ihre Anwälte hätten sie das letzte Mal vor zwei Jahren bei der Einvernahme durch das Schweizer Bundesstrafgericht in Usbekistan gesehen.
Rückgabe der Gelder an Usbekistan
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Usbekistan ist gemäss Index von Transparency International noch immer ein stark korruptes Land. Damit die beschlagnahmten Gelder nicht erneut in korrupten Kanälen versickern, zahlt die Schweiz sie nicht direkt an den usbekischen Staat, sondern über Hilfsprojekte an Usbekistan zurück.
Grundlage dafür ist ein im August 2022 unterschriebenes Restitutionsabkommen, wonach alle im Rahmen von Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimowa definitiv eingezogenen Vermögenswerte über einen Treuhandfonds der UNO der usbekischen Bevölkerung zugutekommen sollen. Im Oktober 2020 unterzeichneten die Schweiz und Usbekistan ein erstes Sharing-Abkommen, wonach 131 Millionen US-Dollar an Usbekistan restituiert werden.
Im Februar 2025 wurde ein zweites Sharing-Abkommen unterzeichnet, welches die Restitution weiterer 182 Millionen US-Dollar an Usbekistan vorsieht. Aktuell werden mit diesen Mitteln Projekte im Bereich Bildung und zur Reduzierung der Kinder- und Müttersterblichkeit finanziert.