Worum geht es? Die in Zürich aufgewachsene ehemalige GLP-Politikerin steht heute vor Gericht, weil sie im September 2024 auf Instagram einen Post veröffentlichte, auf dem zu sehen ist, wie sie auf eine Reproduktion der Darstellung Madonna mit Kind von Tommaso del Mazza schiesst. Unter dem Bild stand «Abschalten». Sie löschte den Post rasch wieder, doch die öffentliche Empörung blieb.
Wer ist Sanija Ameti? Ameti kam als kleines Kind mit ihren Eltern als albanischer Flüchtling aus Bosnien-Herzegowina in die Schweiz. Sie ist eingebürgert, hat an der Universität Zürich Recht studiert und arbeitete bis zu dem verhängnisvollen Post in einer PR-Agentur als Kommunikationsexpertin. Ameti ist in einer muslimischen Familie aufgewachsen und bezeichnet sich selbst als Atheistin. Sie war Mitglied der Grünliberalen Partei und vertrat diese Partei im Zürcher Stadtparlament. Die 33-Jährige ist noch Co-Präsidentin der Operation Libero, einer Organisation, die sich für eine offene Schweiz einsetzt.
Die Aktion warf hohe Wellen
Wie reagierte die Öffentlichkeit auf den Post? Das Bild, wie eine junge Frau auf das Jesuskind schiesst, erregte schweizweit und auch international grosse Aufmerksamkeit. In den sozialen Medien entwickelte sich ein regelrechter Shitstorm. Ameti und ihre Familie mussten zeitweise unter Polizeischutz gestellt werden.
Was waren die Konsequenzen für Ameti? Sie verlor ihren Job bei der Kommunikationagentur und GLP-Präsident Jürg Grossen forderte ihren Parteiaustritt. Im Januar 2025 trat sie selbst aus der Partei aus und politisierte als Parteilose weiter. Bei den kommenden Gemeinderatswahlen in Zürich tritt sie jedoch nicht mehr an. Auch das Präsidium der Operation Libero wird sie abgeben, wie sie im November 2025 ankündigte.
Wie reagierte Sanija Ameti? Sie entschuldigte sich öffentlich und sprach von einem «Fehler». «Ich habe nichts dabei überlegt. Es tut mir unglaublich leid», schrieb sie auf X. Ameti richtete auch ein Entschuldigungsschreiben an den Bischof von Chur, in dem sie die katholische Gemeinschaft um Vergebung bat. Der Bischof von Chur vergab ihr.
Wer hat sie angezeigt? Unter den 24 Privatklägerschaften sind unter anderem die Operation «Mass-voll» des Coronamassnahmenkritikers Nicolas Rimoldi und die Junge SVP Schweiz.
Wie lautet die Anklage? Die öffentliche Inszenierung ihrer Schiessübung habe gegenüber gläubigen Christen eine unnötig herabsetzende und verletzende Missachtung und ein Lächerlich-machen ihres Glaubens dargestellt, heisst es in der Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft. Zudem sei dadurch der Religionsfrieden potenziell gefährdet worden. Wegen Störung der Glaubensfreiheit fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse über 2500 Franken.
Was versteht man unter Störung der Glaubensfreiheit? Wie Lukas Gschwend, Professor für Rechtsgeschichte und Strafrecht an der Universität St. Gallen gegenüber SRF sagt, schütze der Gesetzesartikel zur Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit nicht die Religion an sich, sondern den religiösen Frieden und die Glaubensfreiheit im Rechtsstaat. «Geschützt wird die Achtung vor dem Mitmenschen in Glaubenssachen. Deshalb ist es verboten, die religiöse Überzeugung öffentlich und gemeiner Weise zu beschimpfen oder zu verspotten oder schwerwiegend lächerlich zu machen.» Es gilt die Unschuldsvermutung.