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Schummeln bei Autoprüfung Schuldig: Fahrlehrer flüsterte Schülern Antworten ins Ohr

Das Thurgauer Obergericht hat drei Männer zu Bussen verurteilt. Ein vierter hat seine Busse bereits bezahlt.

Ein Thurgauer Fahrlehrer hat es sich wohl etwas zu sehr zu Herzen genommen, seine Fahrschüler sicher durch die Prüfung zu bringen. Er stattete einige Schüler mit Kopfhörern und Mini-Kameras aus, um ihnen dann aus der Ferne richtige Antworten per Funk ins Ohr flüstern zu können. Mithilfe der Kamera las der Fahrlehrer bei der Theorieprüfung live mit.

In flagranti erwischt

Oktober 2022: Eine Aufsichtsperson meldete der Polizei den Verdacht, dass ein Kandidat schummelte. Dieser verliess die Prüfung aber vorzeitig, ohne sie zu bestehen. Der Verdacht liess sich nicht erhärten. Zwei Monate später kam derselbe Kandidat nochmals – und wurde in flagranti erwischt. Bei den Ermittlungen fiel auf: Der Fahrlehrer flüsterte zuvor bereits zwei anderen Prüflingen Antworten zu.

Auto mit blauem 'L' Zeichen und Wassertropfen.
Legende: Im Thurgau kam es zu Zwischenfällen bei Theorieprüfungen, die bis vor Bundesgericht gelangen könnten. Keystone / Gaetan Bally

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Der offizielle Tatbestand lautet: «Erschleichen von Ausweisen und Schildern». Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte den Fahrlehrer wegen «vierfacher Gehilfenschaft» zu einer Geldstrafe von insgesamt fast 17’000 Franken. Die beiden erfolgreichen Schummler wurden zu Geldstrafen in der Höhe von total 4200 beziehungsweise 2800 Franken verurteilt.

Der Kandidat, bei dem die Betrugsmasche aufflog, erhielt eine Geldstrafe von total 2000 Franken. Er akzeptierte das Urteil und bezahlte die Busse. Bestanden hat er die Prüfung übrigens nicht – trotz zweifacher Funkhilfe im Ohr.

Fahrlehrer: «Habe nur beim Übersetzen geholfen»

Die anderen drei Beschuldigten, die zwei erfolgreichen Schummler und der Fahrlehrer, zogen den Entscheid weiter. Doch auch bei der nächsten Instanz blitzten sie nun ab, wie das Obergericht Thurgau Anfang Woche mitteilt. Das Obergericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts.

Der Fahrlehrer verteidigte sich damit, er habe dem Prüfling, der auf frischer Tat ertappt wurde, nur beim Übersetzen geholfen. Doch eben: Auch das Obergericht zeigte sich von dieser Erklärung unbeeindruckt.

Die Entscheide gegen die drei Verurteilten sind noch nicht rechtskräftig. Sie könnten noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Ostschweiz, 17.3.2026, 12:03 Uhr ; 

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