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Schweiz Anklage wegen Mordes im Fall Adeline

Die Genfer Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten im Fall Adeline wegen Mordes an. Der Mann wurde bereits wenige Tage nach der Tat im September 2013 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Mann, der im September 2013 die Genfer Sozialtherapeutin Adeline getötet hat, wird sich vor Gericht wegen Mordes verantworten müssen. Die Anklage der Genfer Staatsanwaltschaft lautet auf Mord, Freiheitsberaubung, Diebstahl und sexuelle Nötigung.

Der Beschuldigte habe die Tat und die Flucht genau geplant und sei extrem brutal vorgegangen, um seine sexuellen Fantasien zu befriedigen, schreibt die Genfer Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Dementsprechend sei die Skrupellosigkeit gegeben, die für eine Mordanklage nötig ist.

Fast drei Jahre bis zur Anklage

Der Mann habe die Sozialtherapeutin mit einem Messer bedroht und sich so der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Zudem habe er sein Opfer gefesselt und sexuell genötigt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Mann weiter, das Dienstauto der Frau, ihr Geld und persönliche Gegenstände gestohlen zu haben.

Die Sozialtherapeutin wurde am 12. September 2013 während eines Freigangs mit dem ehemaligen Insassen des Zentrums Pâquerette umgebracht. Der Mann flüchtete danach bis an die deutsch-polnische Grenze, wo er drei Tage nach dem Tötungsdelikt verhaftet wurde. Im Dezember 2013 wurde er an die Schweiz ausgeliefert. Seither befindet er sich aus Sicherheitsgründen in Untersuchungshaft.

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