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Der exklusive Vorsprung ist gar nicht exklusiv
Aus Tagesschau am Vorabend vom 02.08.2016.
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Schweiz Inländervorrang bei Bundesjobs: Der Plan geht nicht auf

Seit einem Jahr will die Bundesverwaltung den Inländervorrang bei Job-Ausschreibungen stärken: Sie meldet den RAV sieben Tage vor der öffentlichen Ausschreibung, dass eine Stelle vakant ist. So sollen Arbeitslose in der Schweiz einen Informationsvorsprung haben – in der Praxis klappt das aber nicht.

Bei der Suche nach dem passenden Bewerber setzt die Bundesverwaltung seit einem Jahr auf Bewerbungdossiers von Inländern.

Der Plan ist folgendermassen: Sieben Tage vor der öffentlichen Ausschreibung auf einschlägigen Job-Portalen kommt eine offene Stelle auf die Internetplattform jobroom.ch. Betrieben wird diese vom Staatsekretariat für Wirtschaft SECO. Auf diese Weise sollen die regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV einen Vorsprung erhalten.

Ein Vorsprung, der keiner ist

Doch eine einfache Internetrecherche zeigt: Mit Suchbegriffen wie Job, Schweiz und suchen kommt Jobroom bereits an sechster Stelle – für jeden Internetnutzer zugänglich. Von Informationsvorsprung könne keine Rede sein, kritisieren deshalb zahlreiche Schweizer RAV. So sagt zum Beispiel Kurt Simon, Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt im Kanton Luzern: «Wenn die Öffentlichkeit Zugriff auf diese Plattform hat, dann kann man logischerweise nicht mehr von einem Vorteil für unsere Stellensuchenden sprechen.»

Wenn die Öffentlichkeit Zugriff auf diese Plattform hat, kann man nicht von einem Vorteil für unsere Stellensuchenden sprechen.
Autor: Kurt Simon Abteilung Arbeitsmarkt, Kanton Luzern

Diese Kritik werde ernst genommen, heisst es beim SECO. Man prüfe, «ob mit einer Accountlösung der Zugang nur für beim RAV gemeldete Stellensuchende frei gegeben werden kann. Das könnte die beabsichtigte Wirkung der Vorabinformation verbessern.»

Vorab-Meldepflicht auch für die Privatwirtschaft?

Somit hätten die RAV und deren Stellensuchende tatsächlich einen exklusiven Vorsprung. Den Gewerkschaften reicht dies indes nicht. Sie fordern gar, dass nicht nur die Bundesverwaltung, sondern alle Unternehmen ihre Stellen vorab den RAV melden müssen. Das geht dem Schweizerischen Arbeitgeberverband allerdings zu weit. «Einer allgemeinen Meldepflicht stehen wir kritisch gegenüber. Es ist fraglich, ob die gewünschte Wirkung erzielt werden kann», sagt Geschäftsleitungsmitglied Daniella Lützelschwab.

Dass dies zweifellos schwierig wird, zeigt das Beispiel der Bundesverwaltung. 730 Stellen wurden innert 6 Monaten auf jobroom.ch ausgeschrieben. Darauf gingen lediglich 450 Bewerbungen ein. Und in gerade mal drei Fällen kam es zu einer Anstellung. Eine magere Ausbeute.

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