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«Inländer-Vorrang» auf dem Prüfstand
Aus 10 vor 10 vom 15.04.2016.
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Schweiz Inländervorrang – Schutzklausel – oder das Ambühl-Modell?

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) geht in die nächste Runde. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hat sich erstmals mit den Vorschlägen des Bundesrats befasst. Diese genügen ihr nicht. Sie fordert mehr Informationen.

Zum ersten Mal hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) mit den bundesrätlichen Vorschlägen zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) befasst. Wer auf einen raschen Entscheid gehofft hat, sieht sich enttäuscht.

Zwar hat die SPK die Vorschläge des Bundesrats nicht zurückgewiesen – dieser Antrag ist mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt worden, wie Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) vor den Bundeshausmedien sagte. Aber die SPK liess keinen Zweifel daran, dass ihr für die adäquate Bearbeitung des Geschäfts Informationen fehlen.

Plan B wenn keine Einigung zustande kommt

Diskutiert werden hauptsächlich zwei Umsetzungs-Modelle, wovon das gewählte nach Möglichkeit dann auch der EU gefallen sollte. Kommt es bis am 9. Februar 2017 zu keiner Einigung, hat der Bundesrat dem Parlament die Einführung einer einseitigen Schutzklausel vorgeschlagen – ein Plan B quasi.

Dieser sieht vor, dass der Bundesrat auf Empfehlung einer Zuwanderungskommission Jahr für Jahr einen Schwellenwert für die Zuwanderung festlegt. Ist dieser am 1. Juli überschritten, führt er im Jahr darauf Höchstzahlen ein.

Die zwei Modelle auf einen Blick

  • Die Inländerregelung: Bevor die SPK das Modell berät, möchte sie nun eben mehr Informationen dazu. Die Umsetzung der MEI mit einem Inländervorrang hatte die FDP ins Spiel gebracht. Inländervorrang bedeutet, dass Ausländer nur zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass kein geeigneter inländischer Arbeitnehmer gefunden werden konnte. Als Inländer galten bislang Schweizer, niedergelassene Ausländer sowie Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung.
  • Das Modell Ambühl des ehemaligen Staatssekretärs und heutigen ETH-Professor Michael Ambühl. Sein Modell sieht keine fixen Höchstzahlen für die Zuwanderung vor. Entscheidend wären stattdessen Messgrössen wie das Lohnniveau oder die Arbeitslosigkeit. Bei einer bestimmen Abweichung käme die Schutzklausel zur Anwendung. Diese würde gezielt in betroffenen Branchen oder Regionen angewendet.

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