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Kantone noch nicht bereit
Aus 10 vor 10 vom 14.11.2014.
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Schweiz Warum tragen Sexualstraftäter noch keine GPS-Fussfesseln?

Ab Januar können Straftäter mit GPS-Fussfesseln überwacht werden. Damit soll sicher gestellt werden, dass sie sich bestimmten Personen nicht nähern. Doch noch sind die Kantone nicht so weit, die elektronische Überwachung einzuführen.

Verurteilte Sextäter sollen nicht mehr in die Nähe ihrer Opfer kommen. Das hat der Bundesrat unter dem Druck der Pädophileninitiative beschlossen, die vom Volk angenommen wurde. Dazu können Richter neu gegen einen Straftäter ein Kontakt- oder Rayonverbot verhängen. Mit einer Fussfessel lässt sich kontrollieren, ob sich der Täter auch tatsächlich daran hält. Das Problem ist, dass die Kantone noch nicht bereit sind, die elektronische Überwachung einzuführen. Das berichtet «10vor10».

Zwar hat in Zürich ein Pilotprojekt stattgefunden zur elektronischen Überwachung mit GPS-Signalen. Überwacht werden aber keine Täter – sondern rund 30 Mitarbeiter des Justizvollzugs oder der Jugendanwaltschaft, die als Versuchskaninchen dienen.

Die Fussfessel meldet der Polizei jeden «Fehltritt»: Das GPS-Signal sendet laufend Daten über den Standort der betreffenden Person. Nähert sie sich einem verbotenen Ort oder einer Person, mit welcher sie keinen Kontakt haben darf, gibt es in der Überwachungszentrale einen Alarm.

Ein Mann trägt eine Fussfessel an seinem Bein
Legende: Noch testen die Kantone, wie sie dank Fussfesseln ein Rayonverbot überwachen können. Keystone

Beamte mit Fussfesseln

«Die Überwachungszentrale wird diesem Täter anrufen und ihm sagen, er soll die Verbotszone sofort verlassen», sagt Projektleiterin Jana Smutny gegenüber «10vor10». «Sie kann ihn beobachten, ob er dem Befehl Folge leistet. Wenn er es nicht tut, wird sie den Alarm auslösen bei der Kantonspolizei oder bei der zuständigen Behörde.»

Von den Erfahrungen, die im Pilotprojekt gesammelt werden, sollen auch andere Kantone profitieren. Denn die elektronische Überwachung ist nicht so leicht. So geht das Signal im Tunnel verloren. Und dies, obwohl die Umsetzung eilt: Ab dem 1. Januar 2015 sollte das System einsatzfähig sein. Zu diesem Zeitpunkt tritt das neue Gesetz in Kraft. Dort heisst es: «Für den Vollzug des Kontakt- und Rayonverbots kann die Vollzugsbehörde technische Geräte und deren feste Verbindung mit dem Täter einsetzen.»

Das dürfte aber vorerst ein toter Buchstabe bleiben. Denn bis die Kantone für die Einführung der elektronischen Überwachung bereit sind, dürfte laut dem Zürcher Justizdirektor Martin Graf noch mindestens ein Jahr vergehen.

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