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Schweiz Schweizer Arbeitsmarkt bleibt für Rumänen und Bulgaren beschränkt

Der Bundesrat hält an den Einschränkungen der Personenfreizügigkeit fest: Für weitere zwei Jahre gelten Kontingente für Bulgarien und Rumänien. Die EU reagiert verstimmt: Sie sieht die Grundlage für den Entscheid nicht gegeben.

Eine Frau streckt einen Ausländerausweis in die Kamera.
Legende: Laut dem Bundesrat sollen die Kontigente auf dem Arbeitsmarkt für Bulgaren und Rumänen weiterhin bestehen. Keystone

Für Bulgaren und Rumänen bleibt der Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt beschränkt. Der Bundesrat hat beschlossen, die Kontingentierung bis Mai 2016 zu verlängern.

«Gefahr ernsthafter Störungen»

Seit dem 1. Juni 2009 gilt zwischen der Schweiz und Bulgarien sowie Rumänien das Freizügigkeitsabkommen (FZA). In der Übergangsfrist kann der Zugang zum Arbeitsmarkt während maximal sieben Jahren beschränkt werden.

Die nun aufgerufene letzte Einschränkung kann der Bundesrat «im Falle ernsthafter Störungen ihres Arbeitsmarktes oder bei einer Gefahr solcher Störungen aufrechterhalten».

Ein Blick auf die Statistik zeigt: Die Kontingente für Aufenthaltsbewilligungen B wurden in den letzten Jahren von beiden Ländern vollständig ausgeschöpft. Ende 2013 wohnten 15'199 Bugaren und Rumänen längerfristig in der Schweiz. Die ständige Wohnbevölkerung aus diesen beiden Ländern ist 2013 um 18,1 Prozent angestiegen. Sie bleibt aber im Vergleich zur gesamten ständigen Wohnbevölkerung aus der EU/Efta gering (0,8 Prozent).

Brüssel reagiert verstimmt

In Brüssel kommt die Nachricht des Bundesrates nicht gut an. Die EU-Kommission hält den Entscheid für «nicht gerechtfertigt», sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Dienst der EU. «Die Informationen, die die Schweizer Behörden zur Verfügung gestellt haben, enthalten keine ausreichenden Belege dafür, dass solche Störungen vorliegen.»

Brüssel bleibt jedoch nichts anderes übrig, als den Beschluss des Bundesrats «mit Bedauern» zur Kenntnis zu nehmen. Es handelt sich um einen unilateralen Entscheid der Schweizer Regierung, gegen welchen die EU keine Handhabe hat. Genau solche Probleme bei Auslegung und Anwendung der bilateralen Verträge möchte die EU mit der Schweiz in einem Rahmenabkommen regeln. Über ein solches wird derzeit verhandelt.

Ventilklauseln laufen aus

Auch für Bürger der restlichen EU-Staaten galt zuletzt in der Schweiz nicht die unbeschränkte Freizügigkeit. 2012 rief der Bundesrat zuerst für die EU-8-Staaten, im Juni 2013 dann auch für die alten EU-Länder die Ventilklausel an. Die Klausel erlaubte es der Schweiz, die Zahl der B-Bewilligungen zu beschränken.

Die beiden Ventilklauseln laufen dieser Tage aus. Für Bürger der EU-8-Staaten gilt bereits seit Ende April die volle Personenfreizügigkeit, Staatsangehörige der alten EU-Länder können ab Ende dieser Woche wieder ohne Einschränkung in der Schweiz arbeiten.

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