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Ein Gesetz für den Schweizerpsalm
Aus Tagesschau vom 26.09.2018.
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Schweizerpsalm soll ins Gesetz Klare Regeln für Nationalhymne

  • Die kleine Kammer will die Schweizer Nationalhymne per Gesetz schützen.
  • Sie unterstützt eine parlamentarische Initiative von Thomas Minder mit 25 zu 18 Stimmen.
  • Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Dieses Jahr sei am 1. August auf dem Rütli neben der offiziellen eine neue Hymne gesungen worden, sagte der Parteilose Minder – das sei beunruhigend. «Wir haben auch nicht zwei Schweizer Wappen.»

Minder forderte deshalb, dass der Schweizerpsalm irgendwo normiert werden müsse. «Das Volk muss darüber abstimmen können, ob die Landeshymne einen neuen Text erhalten soll.» Heute herrsche ein Kompetenzkonflikt.

Schweizer singen Hymne.
Legende: Der Ständerat will klare Kompetenzen für den Fall einer neuer Nationalhymne. Keystone

Unnötige Bürokratie?

«Die heutige Hymne ist eine Mischung aus Psalm und Wetterbericht», entgegnete Andrea Caroni (FDP/AR). Trotzdem unterstütze er ein Gesetz für den Schutz des Schweizerpsalms.

Auch den Gegnern des Vorstosses liege viel an der heutigen Schweizer Landeshymne, sagte Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommission. Die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage auf Vorrat sei jedoch nicht für sinnvoll. «Wir haben schon genug Bürokratie.»

Ständerat will Sicherheit

Lanciert wurde die nicht unumstrittene Modernisierung der Nationalhymne von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, der Verwalterin des Rütli und der Organisatorin der dortigen Bundesfeier.

Der Bundesrat hatte den Schweizerpsalm 1981 zur offiziellen Nationalhymne erklärt. Er versicherte auch, daran nichts zu ändern, ohne das Parlament zu konsultieren. Einer Mehrheit des Ständerats reichte dieses Versprechen nicht.

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Minder setzt sich für den Schweizerpsalm ein
Aus News-Clip vom 26.09.2018.
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