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Session Keine AHV-Beiträge mehr fürs Kinderhüten

Der gelegentliche Babysitter-Lohn ist in Zukunft nicht mehr AHV-beitragspflichtig. Dies beschloss nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat. Auch der Bundesrat stand hinter der Motion. Ausgelöst hatte die Debatte SVP-Nationalrat Hans Fehr, der eine Putzfrau schwarz beschäftigt hatte.

Der Babysitter, der ab und an vorbeikommt, muss in Zukunft nicht mehr bei der AHV angemeldet werden. Wie der Nationalrat hat nun auch der Ständerat beschlossen, geringfügige Löhne fürs Kinderhüten und andere kleine Dienstleistungen von der AHV-Beitragspflicht zu befreien.

Die kleine Kammer hat nach einer hitzigen Diskussion mit 22 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen einer entsprechenden Motion von Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL) zugestimmt.

Bundesrat befürwortet Vorstoss

Auch der Bundesrat hatte den Vorstoss befürwortet. Er hatte eine konkrete Umsetzung vorgeschlagen: Die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht solle für Einkommen von Personen bis 25 Jahre gelten, die in Privathaushalten angestellt sind – und deren Lohn weniger als 750 Franken im Jahr beträgt.

Die vorberatende Kommission hatte die Motion hingegen zur Ablehnung vorgeschlagen. Die Mehrheit habe grosse Zweifel, ob überhaupt Handlungsbedarf bestehe, sagte Kommissionspräsidentin Liliane Maury Pasquier (SP/GE). Die Motion würde auch «eine weitere Ausnahme von der Ausnahme» schaffen. Das System würde dadurch komplizierter, hiess es.

Kinder beim Spielen im Herbstlaub
Legende: Kinder beim Spielen im Herbstlaub: Bisher war es illegal, für den Babysitter-Lohn keinen AHV-Beitrag zu zahlen. Keystone

Nachbarskinder hüten ohne AHV heute illegal

Anders sah dies Isidor Baumann (CVP/UR). Er plädierte für die Annahme der Motion: «Nachbars- und Freundschaftsdienste sollen geleistet werden können, ohne dass zuerst an die AHV gedacht werden muss.» Für die kleinen Beiträge sei auch der Verwaltungsaufwand bei der AHV zu gross.

Bundesrat Alain Berset zeigte die Konsequenzen der heutigen Regelung an einem Beispiel auf: «Wenn eine Mutter das 18-jährige Nachbarsmädchen bittet, einmal einen Abend auf ihre Kinder aufzupassen und diesem dafür 40 Franken gibt, handelt sie heute illegal», gab er zu bedenken.

Das System müsse flexibler gestaltet werden, auch damit es weiterhin die Unterstützung der Bevölkerung geniesse. Zudem machte Berset deutlich, dass der Bundesrat diese Änderung auch in eigener Kompetenz beschliessen könnte.

Es gebe jedoch laut Paul Niederberger (CVP/NW) Unklarheiten, weswegen er das Geschäft an die Kommission zurückweisen wolle. Der Rat hingegen lehnte dies mit 30 zu 11 Stimmen klar ab.

Schwarzarbeit bei Hans Fehr

Auslöser der Diskussion über AHV-Beiträge für Angestellte in Privathaushalten war der Zürcher SVP-Nationalrat Hans Fehr gewesen. Er hatte seine Putzfrau, eine Asylbewerberin, zuhause schwarz beschäftigt.

Fehr selbst forderte in der Folge mit einer Motion eine Freigrenze von 2300 Franken pro Jahr für die Dienstleistungen in Privathaushalten. Dies lehnte der Bundesrat ab. Im Parlament wurde Fehrs Vorstoss noch nicht behandelt.

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