Die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) will in ihrem Vorstoss an ihren Rat die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke geregelt befristen, und zwar auf 50 Jahre. Der Vorschlag soll der Atomausstiegsinitiative der Grünen als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Allerdings ist die Kommissionsmotion nicht breit abgestützt. Sie wurde nur mit zwei Stimmen mehr angenommen.
Konkret will die UREK, dass die AKW-Betreiber nach 40 Jahren ein Betriebskonzept vorlegen müssen, welches den «sicheren Betrieb der Anlage für weitere maximal zehn Jahre ausweist». Aufgrund des Konzepts soll die Aufsichtsbehörde eine Betriebsfreigabe bis 50 Jahre erteilen können. Heute kann ein AKW unbefristet betrieben werden, solange seine Sicherheit gewährleistet ist.
Auch Zahlungsmodalitäten ein Thema
Im Weiteren hat die Kommission eine weitere Motion an den Nationalrat überwiesen, in der es um die Zahlungsmodalitäten in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEFV) geht. Die UREK verlangt vom Bundesrat, diese zu ändern. Verbleibende Einlagen in den Fonds sollen nach der Ausserbetriebnahme eines AKW von den Betreibern gestaffelt getätigt werden können.
Damit beschiesst die Kommission einen vorangegangenen Entscheid des Nationalrates. Dieser wollte, dass die AKW-Betreiber die nötigen Mittel nach 40 Betriebsjahren in den SEFV eingezahlt haben. Die Grosse Kammer wolle damit verhindern, dass die Steuerzahlenden für die Stilllegung der AKW aufkommen müssen.
Bundesrat nicht begeistert
«Not amused» mit den Vorstössen der UREK ist der Bundesrat. Er will weiterhin keine fixe Laufzeiten für AKW und empfiehlt dem Nationalrat die Motionen abzulehnen. Die Landesregierung will an der heutigen Regelung festhalten. Mit einer Befristungslösung würde den Betreibern der Anreiz genommen, die Kraftwerke im bestmöglichen Zustand zu erhalten, argumentierte der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen.
Es bestünde die Gefahr, dass die Betreiber nicht mehr bereit wären, weiterhin in die Sicherheit zu investieren und stattdessen versuchten, die Sicherheitsmargen möglichst auszureizen.
Der Bundesrat verweist zudem auf ein Gutachten des EJPD, wonach eine Befristung verfassungswidrig wäre. Sie würde der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie widersprechen. Schliesslich warnte der Bundesrat vor Entschädigungsforderungen. Eine Laufzeitbeschränkung dürfte eine Entschädigungspflicht auslösen, sofern Betreiber Investitionen nicht hätten amortisieren können, die sie im Vertrauen auf die bestehende gesetzliche Regelung vorgenommen hätten.
Der Nationalrat berät das Gesamtpaket als letztes Traktandum vor den Fraktionsausflügen. Es ist somit anzunehmen, dass die Grosse Kammer das Geschäft nicht zu Ende berät.