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Session Bagatelldelikte sollen mehr mit Bussen geahndet werden

Wer in einem geringfügigen Fall gegen ein Bundesgesetz verstösst – etwa weil er eine geschützte Pflanze ausreisst – soll künftig eine Busse zahlen. Mit diesem Entscheid will der Ständerat die Justiz entlasten. Kantone und Gemeinden haben schon bisher vermehrt auf Bussen gesetzt.

Ein Polizist klemmt eine Busse hinter den Scheibenwischer.
Legende: Nicht nur so: Künftig erhalten auch Personen, die ein Bagatelldelikt begehen, eine Busse. Keystone / Symbolbild

Ordnungsbussen sollen künftig nicht mehr nur Verkehrssünder bezahlen müssen. Auch andere kleine Straftaten sollen auf diese unbürokratische Weise geahndet werden. Der Ständerat hat eine Revision des Ordnungsbussengesetzes mit 35 zu 0 Stimmen angenommen.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen künftig kleinere Gesetzesverstösse einfach, einheitlich und an Ort und Stelle mit Ordnungsbussen sanktioniert werden können. Der Ständerat, der die Vorlage am Montag als Erstrat behandelte, erklärte sich mit dem Entwurf in allen Punkten einverstanden.

Hund nicht angeleint? Das kann kosten

Der Bundesrat wolle die bewährte Struktur des seit rund 40 Jahren bestehenden Rechts behalten, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. In der Botschaft nennt der Bundesrat zahlreiche Beispiele, die sich für das Ordnungsbussenverfahren eignen würden.

Darunter sind das Sammeln oder Ausreissen geschützter Pflanzen, das Fangen von zu kleinen Fischen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald. Auch der bereits im Ordnungsbussenverfahren geregelte Konsum von Cannabis soll ins Ordnungsbussengesetz integriert werden.

Die Regierung will das Bussensystem unter anderem bei Verstössen gegen das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz, das Fischereigesetz, das Lebensmittelgesetz und das Jagdgesetz anwenden. Insgesamt 17 Gesetze sind von der Revision tangiert.

Maximal 300 Franken

Wie bisher sollen nur Bagatelldelikte mit einer Ordnungsbusse sanktioniert werden. Um dies sicherzustellen, will der Bundesrat die maximale Höhe der Ordnungsbusse bei den heutigen 300 Franken belassen.

Es sei eine lohnenswerte Vorlage, die Bürokratieabbau ermögliche und Betroffene vor Verfahrenskosten schütze, sagte Stefan Engler (CVP/GR) als Präsident der Rechtskommission (RK). Das Ordnungsbussengesetz sei nur auf Übertretungen von Bundesrecht anwendbar. Gehe es um kantonales Recht – etwa Littering-Bestimmungen – könnten die Kantone selbst Ordnungsbussenverfahren vorsehen.

Sonderfall Transportunternehmen

In einer separaten Vorlage möchte der Ständerat regeln, dass dereinst auch Sicherheitsorgane von Transportunternehmen wie die SBB Ordnungsbussen ausstellen können. Er hiess dazu eine Motion seiner RK mit 32 zu 1 Stimmen gut, gegen den Willen des Bundesrates.

Das revidierte Ordnungsbussengesetz und auch die Motion der Rechtskommission gehen nun an den Nationalrat.

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