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Was soll die Pharmaindustrie künftig dürfen?
Aus Tagesschau vom 04.05.2015.
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Session Nationalrat will Pharmabranche Exklusivrecht gewähren

Das Heilmittelgesetz wird seit über einem Jahr von National- und Ständerat überarbeitet. Aber Streitpunkte gibt es noch immer. Das hat die Debatte heute im Nationalrat gezeigt. Die lachende Dritte scheint nun die Pharmaindustrie zu sein.

Apotheker und Drogisten sollen künftig mehr Kompetenzen erhalten. Apotheker sollen zum Beispiel selber gewisse rezeptpflichtige Medikamente ohne die Zustimmung eines Arztes abgeben dürfen; Drogerien und auch Detailhändler mit eigenen Apotheken sollen ihr Medikamentensortiment weiter ausbauen können. Darin sind sich die beiden Kammern im Grundsatz einig.

Streitpunkt 1: Monopol für Pharmabranche

Mehrere strittige Punkte des Heilmittelgesetzes gaben im Nationalrat aber noch zu reden – darunter ein befristetes Monopol für Pharmafirmen bei Medikamenten gegen seltene Krankheiten. Dieses sieht vor, dass während zehn Jahren kein zweites, ähnliches Produkt eines Konkurrenzanbieters auf den Markt kommen darf. Bei Medikamenten speziell für Kinder soll sogar ein Schutz von zwölf Jahren gelten.

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Berset: «Wir dürfen nicht mehr Probleme als Lösungen schaffen»
aus HeuteMorgen vom 05.05.2015.
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Damit soll ein Anreiz für die Branche geschaffen werden, auf diesen wenig Ertrag versprechenden Gebieten überhaupt zu forschen. Pharmafirmen seien schliesslich keine soziale Institutionen, argumentierte der SVP-Nationalrat und Basler Pharma-Vertreter Sebastian Frehner. Eine Mehrheit im Nationalrat stimmte ihm zu – im Gegensatz zu Gesundheitsminister Alain Berset. Dieser hatte vergeblich argumentiert, dass ohne Konkurrenz erst recht keine neuen Medikamente entstehen würden.

Streitpunkt 2: Geschenke und Rabatte an Ärzte

Umstritten bleiben auch die Regeln zur Entgegennahme von Geschenken. Der Nationalrat hielt daran fest, dass geringfügige, sozial übliche Vorteile wie etwa eine Flasche Wein erlaubt bleiben sollen. Auch Unterstützungsbeiträge für Forschung und Weiterbildung dürfen ein Spital, ein Arzt oder Apotheker demzufolge annehmen.

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Mehr Kompetenzen für Schweizer Apotheker und Drogisten?
aus Echo der Zeit vom 04.05.2015. Bild: Keystone
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Vorteile, die darüber hinausgehen, wären gemäss dem Entscheid des Nationalrats nicht erlaubt. Das Verbot soll sämtliche Heilmittel – also auch teure Medizinalprodukte wie Prothesen und Implantate – umfassen. Der Ständerat möchte ein solches Verbot nur für rezeptpflichtige Arzneimittel im Gesetz verankern.

Rabatte beim Medikamenteneinkauf sollen hingegen weiterhin möglich sein, sofern sie keinen Einfluss auf die Wahl der Therapie haben. Die Rabatte müssten aber für die Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt oder mit den Kostenträgern – und damit auch mit den Prämienzahlern – geteilt werden.

Streitpunkt 3: Versand von Medikamenten

Der Nationalrat bleibt auch bei seiner harten Haltung gegenüber Versandapotheken: Das Rezept für ein Arzneimittel soll schon vor der Bestellung vorliegen müssen. Damit stellt er das Geschäftsmodell der Versandapotheken in Frage, die das nötige Rezept heute aufgrund eines Fragebogens im Nachhinein selbst besorgen.

Im Ständerat war in dem Zusammenhang vom «Heimatschutz für Apotheken» die Rede gewesen. Die grosse Kammer, die sich zum zweiten Mal mit der Vorlage befasste, hielt hingegen diskussionslos an dieser zusätzlichen Hürde fest.

Streitpunkt 4: Wirkstoffe für Hinrichtungen

Eine Ergänzung des Ständerats, wonach die Ausfuhr von Medikamenten, die für Hinrichtungen verwendet werden können, verboten werden soll, unterstützte die grosse Kammer mit 108 zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltung. SVP- und FDP-Vertreter stimmten dagegen, weil sie ein solches Verbot für reine Symbolpolitik halten.

Die Vorlage geht nun zur weiteren Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

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