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Hält das neue Finanzdienstleistungsgesetz, was es verspricht?
Aus HeuteMorgen vom 14.12.2016.
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Besserer Anlegerschutz Zahnloser Papiertiger oder echter Konsumentenschutz?

Der Bundesrat will den Anlegerschutz verbessern. Nun berät der Ständerat. Kritiker erhoffen sich wenig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat berät als Erstrat zwei Gesetze, die den Anlegerschutz verbessern sollen.
  • Zum einen wird das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) behandelt.
  • Zum anderen schlägt der Ständerat erste Pflöcke beim Finanzinstitutsgesetz (Finig) ein.
  • Die beiden Gesetze sollen den Konsumentenschutz bei den Anlegern wesentlich verbessern.
  • Kritiker wie SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (LU) bezweifeln dies jedoch.

Fidleg und Finig sind zwei Kürzel, die es in sich haben. Nachdem der Bundesrat Anfang November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und zum Finanzinstitutsgesetz (Finig) verabschiedet hatte, beugt sich nun der Ständerat als Erstrat über das Geschäft.

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Birrer-Heimo: «Vom besseren Anlegerschutz ist nichts übriggeblieben»
aus SRF 4 News aktuell vom 13.12.2016.
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Der Gesetzgeber möchte die Anleger vor schlechter Beratung besser schützen. Das ist eines der Kernanliegen, das der Bundesrat mit Fidleg und Finig erreichen will. Denn: Anleger haben schlechte Erfahrungen gemacht in der letzten Finanzkrise von 2008. Damals wurden verschiedene Anlagen über Nacht wertlos. Der Kommentar vieler Banken damals: «Selber Schuld.» Wer Wertschriften kaufe, müsse mit dem Verlustrisiko leben.

Doch ob diese beiden neuen Gesetze wirklich den Kunden nützen, ist fraglich. Skeptisch zeigt sich zumindest SP-Nationalrätin und Konsumentenschützerin Prisca Birrer-Heimo:

Bringt das Finanzdienstleistungsgesetz effektiv einen besseren Kundenschutz?

Am Schluss dieser ganzen Debatte ist eigentlich nichts mehr vom Kundenschutz vorhanden. Das ist das Enttäuschende. Nach der Bankenkrise und nach Lehman Brothers hat man wirklich versprochen, den Anlegerschutz zu verbessern, und davon ist praktisch nichts mehr übrig geblieben. Die Branche hat ihr Lobbying von Anfang an sehr effizient gestaltet. Am Schluss bleiben die Kunden auf der Strecke.

Nun gibt es aber doch Verbesserungen, so soll die Position der Ombudsstelle verbessert werden – ein Fortschritt?

Es ist sicher gut, wenn die Ombudsstelle gestärkt wird, aber schlussendlich sind die ganzen Instrumente, die eigentlich ein geschädigter Anleger bei der Durchsetzung seines Rechts benötigen würde, alle weg. Die waren in der Vernehmlassungsvorlage noch drin. Die wurden dann auf Druck der Branche sukzessive herausgenommen und den letzten Rest hat die entsprechende Kommission des Ständerats erledigt.

Es gibt noch eine Verbesserung. Die Banken müssen den Kunden «Beipackzettel» aushändigen. Dort steht dann drauf, welche Risiken ein solches Produkt hat – das bringt doch auch etwas.

Ja, das begrüssen wir, und das ist eines der ganz wenigen Elemente, die am Schluss dieses ambitionierten Vorhabens, etwas für den Anlegerschutz zu tun, noch drin geblieben sind.

Es ist jetzt eine total verwässerte Vorlage.
Autor: Prisca Birrer-HeimoNationalrätin SP/LU

Aber zum Beispiel bei den Retrozessionen, das heisst den Provisionen, die Berater erhalten, wenn sie gewisse Geschäfte vermitteln, die sind nach wie vor das grosse Problem. Das ist ein Fehlanreiz, dass zu viele, zu teure und zu risikobehaftete Produkte verkauft werden. Dieser Teil ist immer noch in der Vorlage drin.

Die Kommission des Ständerates hat das Gesetz noch einmal entschärft. Ist es so noch annehmbar?

Es ist jetzt wirklich eine total verwässerte Vorlage. Wir werden beobachten, was in der Debatte des Ständerates geschieht. Aber ich muss sagen: So wie es im Moment daherkommt, bringt es den Anlegern fast nichts. Dann das Mäntelchen von «wir hätten etwas getan» drüber zu stülpen, das reicht uns definitiv nicht.

Fidleg und Finig

Quelle: EFD/admin.ch
Das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Das Gesetz verlangt von den Finanzdienstleistern eine dem Kunden angemessene Aufklärung und Beratung. Zudem sieht es Prospektpflichten – den bereits erwähnten «Beipackzettel» vorund verlangt für Finanzinstrumente ein leicht verständliches Basisinformationsblatt.
Das Finanzinstitutsgesetz (Finig) vereinheitlicht im Wesentlichen die Bewilligungsregeln für Finanzdienstleister. Die Aufsicht über die Dienstleister erfolgt durch eine in ihrer Aufsichtstätigkeit unabhängigen Organisation, welche aber von der Finanzmarktaufsicht Finma bewilligt werden muss.

Das Gespräch führte Jan Baumann.

Prisca Birrer-Heimo

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Prisca Birrer-Heimo im Porträt
Legende: Keystone

Die 57-jährige SP-Nationalrätin für den Kanton Luzern ist seit 2011 Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Sie engagiert sich stark in der Wirtschafts- und Finanzpolitik und ist auch Mitglied in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben WAK des Nationalrates.

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