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Sexualisierte Gewalt Kita-Fall entfacht Debatte über Qualität von Kindsbefragungen

Weil ein Kind keine Aussage machte, konnte der mutmassliche Täter eine neue Stelle antreten. Jetzt handeln Politikerinnen: Sie verlangen von Einvernehmenden mehr Routine.

Der schwere Fall von mutmasslichem Kindsmissbrauch in zwei Kitas in den Kantonen Zürich und Bern rückt die Schwierigkeiten bei Kindsbefragungen in den Fokus. Weil eine 4-Jährige keine Aussage gemacht hat, eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen den mutmasslichen Täter. Der Mann konnte in Bern eine neue Stelle antreten.

Motion fordert kantonsübergreifende Zentren

Bei Sexualdelikten hängt die Strafverfolgung häufig entscheidend von der Aussage des Kindes ab. Deshalb müsse die Qualität von Kindsbefragungen und damit auch die Verwertbarkeit von Aussagen erhöht werden, fordern die beiden Nationalrätinnen Tamara Funiciello (SP) und Patricia von Falkenstein (FDP).

Kind in Sandalen mit Stofftier sitzt in einem Raum, schräg gegenüber sitzt eine erwachsene Person.
Legende: Viele Dienststellen führen nur wenige Kindsbefragungen pro Jahr durch. Dadurch fehlt häufig die notwendige Routine. iStock/NickyLloyd

In einer Motion verlangen sie vom Bundesrat, kantonsübergreifende Zentren zu schaffen. Das Ziel: Fachpersonen, die Kinder zu sexuellem Missbrauch befragen, sollen mehr Routine erhalten. Kindsbefragungen sollen in allen Kantonen gleichermassen durchgeführt werden – nach einheitlichen Standards.

Die Qualität der Befragung ist entscheidend dafür, ob eine Aussage verwertbar ist.
Autor: Auszug Motion Tamara Funiciello SP-Nationalrätin

Diese kantonsübergreifenden Zentren sollen pro Jahr eine Mindestzahl von Befragungen durchführen. Auch Supervisionen und Qualitätssicherungen sollen regelmässig stattfinden. «Die Qualität der Befragung ist entscheidend dafür, ob eine Aussage verwertbar ist», so Funiciello.

Ohne Übung fehlt Draht zum Kind

Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht vor, dass Kinder, die mutmasslich sexuelle Gewalt erlebt haben, von Ermittlerinnen und Ermittlern befragt werden, die eine Spezialausbildung absolviert haben. Susanna Niehaus ist Professorin an der Hochschule Luzern und für die Spezialausbildung verantwortlich. Sie befürwortet die Idee von spezialisierten und erfahrenen Fachpersonen.

Circa 4-jähriges Kind schaut aus dem Fenster. Anblick von hinten.
Legende: Der Bundesrat muss abklären, ob Kindsbefragungen künftig in spezialisierten und kantonsübergreifenden Zentren durchgeführt werden. iStock/skynesher

«Wenn man keine Übung hat, kann es sein, dass man es nicht schafft, einen guten Draht zum Kind herzustellen. Ein guter Draht ist aber wichtig, damit das Kind eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft zeigt.» Es sei darum sinnvoll, kantonsübergreifend zusammenzuarbeiten, so die Expertin. Dass jeder Kanton einen Pool mit Personen aufstellen könne, die regelmässig und viele Kindsbefragungen durchführen, sei fraglich.

Wann kann ein Kind einvernommen werden? Nicole Fernandez ist bei der Kriminalabteilung der Berner Kantonspolizei zuständig für Sexualdelikte und Einvernahmen. Sie sagt: Mehrere Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Das Kind müsse beispielsweise in der Lage sein, eine Aussage zu machen und sich sprachlich entsprechend ausdrücken können. Kinder unter vier Jahren können deshalb in den meisten Fällen nicht befragt werden.

Wenn man keine Übung hat, kann es sein, dass man es nicht schafft, einen guten Draht zum Kind herzustellen.
Autor: Susanna Niehaus Professorin Hochschule Luzern
Blick in den Kindsbefragungsraum der Berner Kantonspolizei mit mintgrünen Stühlen und Tischen.
Legende: In diesem Raum befragen Fachpersonen der Kantonspolizei Bern Kinder ab dem Vorschulalter. Auf Spielzeug oder Plüschtiere wird bewusst verzichtet – sie könnten ablenken. SRF/Leonie Marti

Vier- bis sechsjährige Kinder werden im Kanton Bern von der Kinderschutzgruppe des Berner Inselspitals befragt. Ab dem Vorschulalter ist die Kantonspolizei Bern zuständig. «Eine Kindereinvernahme ist sehr sensibel. Es braucht ein hohes Mass an Fachwissen, Vorbereitung und an Einfühlungsvermögen», so Fernandez.

Weil Kinder schnell beeinflussbar seien, müssten Ermittlerinnen und Ermittler sehr sorgfältig nachfragen. Auch die emotionale Belastung, einerseits vom Kind, aber auch von der befragenden Person, müsse berücksichtigt werden, sagt Nicole Fernandez.

Kontroverse um Vertrauensperson während Befragung

Box aufklappen Box zuklappen

Wird ein Kind wegen mutmasslich sexuellen Missbrauchs befragt, darf normalerweise eine Vertrauensperson dabei sein – eine Person, die dem Kind vertraut ist. Dies ist in der Strafprozessordnung so festgelegt.

Im Kanton Bern werde man jedoch zu wenig auf dieses Recht hingewiesen, kritisierten Anwälte und Anwältinnen und die Opferhilfe bereits vor mehreren Jahren gegenüber SRF. Es ist für Kinder immer ein Gewinn, wenn eine Vertrauensperson bei der Befragung dabei ist, sagte Linda Borner von der Fachstelle Opferhilfe bei sexualisierter Gewalt Lantana damals gegenüber SRF. «Eine solche Befragung wegen sexualisierter Gewalt ist für Kinder eine Extremsituation.»

Es gibt also viele Faktoren, die dazu beitragen, ob und wie ein Kind aussagt. Schweizweite Zentren könnten demnach helfen – aber eine Garantie für verwertbare Aussagen von Kindern sind sie laut Fachpersonen nicht.

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Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.4.2026, 12:03 Uhr ; 

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