Der schwere Fall von mutmasslichem Kindsmissbrauch in zwei Kitas in den Kantonen Zürich und Bern rückt die Schwierigkeiten bei Kindsbefragungen in den Fokus. Weil eine 4-Jährige keine Aussage gemacht hat, eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft kein Verfahren gegen den mutmasslichen Täter. Der Mann konnte in Bern eine neue Stelle antreten.
Motion fordert kantonsübergreifende Zentren
Bei Sexualdelikten hängt die Strafverfolgung häufig entscheidend von der Aussage des Kindes ab. Deshalb müsse die Qualität von Kindsbefragungen und damit auch die Verwertbarkeit von Aussagen erhöht werden, fordern die beiden Nationalrätinnen Tamara Funiciello (SP) und Patricia von Falkenstein (FDP).
In einer Motion verlangen sie vom Bundesrat, kantonsübergreifende Zentren zu schaffen. Das Ziel: Fachpersonen, die Kinder zu sexuellem Missbrauch befragen, sollen mehr Routine erhalten. Kindsbefragungen sollen in allen Kantonen gleichermassen durchgeführt werden – nach einheitlichen Standards.
Die Qualität der Befragung ist entscheidend dafür, ob eine Aussage verwertbar ist.
Diese kantonsübergreifenden Zentren sollen pro Jahr eine Mindestzahl von Befragungen durchführen. Auch Supervisionen und Qualitätssicherungen sollen regelmässig stattfinden. «Die Qualität der Befragung ist entscheidend dafür, ob eine Aussage verwertbar ist», so Funiciello.
Ohne Übung fehlt Draht zum Kind
Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht vor, dass Kinder, die mutmasslich sexuelle Gewalt erlebt haben, von Ermittlerinnen und Ermittlern befragt werden, die eine Spezialausbildung absolviert haben. Susanna Niehaus ist Professorin an der Hochschule Luzern und für die Spezialausbildung verantwortlich. Sie befürwortet die Idee von spezialisierten und erfahrenen Fachpersonen.
«Wenn man keine Übung hat, kann es sein, dass man es nicht schafft, einen guten Draht zum Kind herzustellen. Ein guter Draht ist aber wichtig, damit das Kind eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft zeigt.» Es sei darum sinnvoll, kantonsübergreifend zusammenzuarbeiten, so die Expertin. Dass jeder Kanton einen Pool mit Personen aufstellen könne, die regelmässig und viele Kindsbefragungen durchführen, sei fraglich.
Wann kann ein Kind einvernommen werden? Nicole Fernandez ist bei der Kriminalabteilung der Berner Kantonspolizei zuständig für Sexualdelikte und Einvernahmen. Sie sagt: Mehrere Voraussetzungen müssten erfüllt sein. Das Kind müsse beispielsweise in der Lage sein, eine Aussage zu machen und sich sprachlich entsprechend ausdrücken können. Kinder unter vier Jahren können deshalb in den meisten Fällen nicht befragt werden.
Wenn man keine Übung hat, kann es sein, dass man es nicht schafft, einen guten Draht zum Kind herzustellen.
Vier- bis sechsjährige Kinder werden im Kanton Bern von der Kinderschutzgruppe des Berner Inselspitals befragt. Ab dem Vorschulalter ist die Kantonspolizei Bern zuständig. «Eine Kindereinvernahme ist sehr sensibel. Es braucht ein hohes Mass an Fachwissen, Vorbereitung und an Einfühlungsvermögen», so Fernandez.
Weil Kinder schnell beeinflussbar seien, müssten Ermittlerinnen und Ermittler sehr sorgfältig nachfragen. Auch die emotionale Belastung, einerseits vom Kind, aber auch von der befragenden Person, müsse berücksichtigt werden, sagt Nicole Fernandez.
Es gibt also viele Faktoren, die dazu beitragen, ob und wie ein Kind aussagt. Schweizweite Zentren könnten demnach helfen – aber eine Garantie für verwertbare Aussagen von Kindern sind sie laut Fachpersonen nicht.