In der Herzklinik am Universitätssspital Zürich USZ sind schwere Fehler passiert. Das zeigt ein Bericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Nun geht das USZ juristisch gegen mögliche Verantwortliche vor. Es hat bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.
Der Fall wirft aber auch die Frage auf, was Patientinnen und Patienten machen können, wenn sie selbst einen Behandlungsfehler vermuten.
Vorgehen nach der Vermutung eines Behandlungsfehlers
«Sie müssen zuerst wissen, ob das eine Komplikation ist oder ob es ein Behandlungsfehler ist», erklärt der Anwalt Stephan Kinzl, der sich auf Personenschäden als Folge von ärztlichen Behandlungsfehlern spezialisiert hat. Ob es eine Komplikation oder ob es ein Behandlungsfehler sei, könne nur ein Arzt im Rahmen eines Gutachtens oder einer Beurteilung beurteilen.
«Wenn sie den Verdacht eines Behandlungsfehlers haben, würde ich empfehlen, dass Sie zuerst mal mit Ihrem Hausarzt sprechen», sagt Kinzl. Das sei ein niederschwelliger Zugang zu einem Mediziner. Wenn die Überzeugung da ist, dass es zu einer Falschbehandlung kam, empfiehlt Kinzl den Fall bei der persönlichen Rechtsschutzversicherung anzumelden.
«Die organisiert dann entweder selbst oder über einen externen Anwalt eine solche medizinische Beurteilung, damit Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihre haftpflichtrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können oder nicht», erklärt der Anwalt.
Haftpflichtrechtliche Ansprüche unterliegen Verjährungen
«Jeder haftpflichtrechtliche Anspruch unterliegt einer sogenannten Verjährung», erklärt Stephan Kinzl. Dies bedeutet, dass die Patientinnen und Patienten diese Ansprüche nur innerhalb einer gewissen Zeit geltend machen können.
«Selbst für uns Juristen ist es manchmal nicht ganz einfach, diese Verjährungsfristen zu erkennen beziehungsweise zu wissen, wie lange diese Verjährungsfrist dauert», sagt Kinzl.
Schwierigkeiten, den Anspruch durchzusetzen
Selbst wenn diese Frist eingehalten werde, sei es nicht einfach, vor Gericht ärztliche Behandlungsfehler geltend zu machen. Es komme ein bisschen auf die Sachlage an, sagt der Anwalt.
«Ich würde nie sagen, dass sie diesen Anspruch immer erfolgreich durchsetzen können», führt Kinzl aus. Da gebe es relativ viele Hürden, die zu nehmen sind. «Das kann Jahre dauern. Man muss sich einfach bewusst sein: Diese Ansprüche müssen sie beweisen können.» Wenn es sich um temporäre Schäden handele, dann sei das relativ unproblematisch.
«Wenn es aber Dauerschäden sind, also wenn man dauerhaft invalide ist beispielsweise, dann sind das natürlich sehr hohe Summen», sagt Kinzl. Da wird in der Regel auch hart gestritten mit den Versicherungen, ob die Schäden zu bezahlen sind oder nicht.
Mehrere Anzeigen eingegangen
Bei der Zürcher Staatsanwaltschaft sind bereits drei Anzeigen im Kontext der schwerwiegenden Vorkommnisse in der USZ-Herzchirurgie eingegangen. Im Raum stehen unter anderem der Verdacht auf fahrlässige Tötung, fahrlässige (schwere) Körperverletzung sowie Urkundenfälschung.