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Hohe Strafe gegen Petardenwerfer gefordert
Aus Tagesschau vom 08.08.2017.
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Wegen Petardenwürfen St.Galler Hooligan droht Gefängnisstrafe

Der 24-Jährige fügte im Luzerner Stadion einem Matchbesucher schwere Gehörschäden zu. Zudem hortete er zuhause 100 Kilogramm Sprengkörper. Ein Fall fürs Bundesstrafgericht.

Ein 24-jähriger Fan des FC St.Gallen muss sich heute vor dem Bundesstrafgericht verantworten: Er hatte im Februar 2016 bei einem Spiel in Luzern zwei Rauchkörper und zwei Knallpetarden auf das Spielfeld geworfen. Der Mann wurde kurz nach dem Fussballspiel mittels Bildern von Überwachungskameras als Täter identifiziert.

Der Angeklagte soll ins Gefängnis

Die Bundesanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine Strafe von vier Jahren Gefängnis sowie eine Busse in Höhe von 500 Franken, wie zu Beginn des Prozesses in Bellinzona bekannt wurde.

Einen Mann erheblich verletzt

Ein unbeteiligter, 48-jähriger Mann, der sich auf der Sitztribüne neben dem Gäste-Fansektor befand, wurde dabei am Gehör verletzt. Er erlitt einen massiven Hörverlust auf mindestens einem Ohr und musste operiert werden. Gemäss Bundesanwaltschaft wurde er «nachhaltig verletzt».

Bei der Hausdurchsuchung im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand die Polizei später rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material. Die Luzerner Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Sachbeschädigung ein.

Es droht eine Gefängnisstrafe

Für die schwere Körperverletzung kann der Beschuldigte gemäss Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren oder eine Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen verurteilt werden. Für die Sachbeschädigung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft. Und: Wer «vorsätzlich und in verbrecherischer Absicht durch Sprengstoffe oder giftige Gase Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt», wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. Bis zu einem Urteil gilt für den jungen Mann die Unschuldsvermutung.

Bundesanwaltschaft will ein Zeichen setzen

Es ist das erste Mal, dass die Bundesanwaltschaft eine Anklage wegen Gewalt in Sportstadien einreicht. Die Vorwürfe lauten auf mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Ein Kollegialgericht von drei Richtern beurteilt den Fall. Das hatte die Bundesanwaltschaft gefordert. «Es zeigt, dass die Bundesanwaltschaft den Fall sehr ernst nimmt, und dass man ein Zeichen setzen will, dass solche Vorgänge in Stadien nicht mehr vorkommen», sagt der Tessiner SRF-Mitarbeiter Gerhard Lob, der den Prozess beobachtet.

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Konkrete Gefährdung für Menschen

Gemäss Bundesanwaltschaft hat der St.Galler Fan in Kauf genommen, dass Personen zu Schaden kommen und Schäden an der Einrichtung und am Rasen entstehen. Sie erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren mit der Art der Sprengkörper und dem Vorsatz, das explosive Material an einem Ort zu verwenden, an dem eine konkrete Gefährdung für Menschen und Gegenstände in Kauf genommen werden muss.

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SRF-Korrespondentin Valentina de Vos schätzt ein
Aus Tagesschau vom 08.08.2017.
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