- Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt seit dem 22. April 2026 ein Strafverfahren gegen Brian Keller wegen Verdachts auf Drohung und weitere Delikte.
- Inzwischen hat das Opfer den Strafantrag zurückgezogen.
- In einer Mitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft, dass man beabsichtige, das Verfahren einzustellen.
Basierend auf einer Strafanzeige vom 22. April 2026 führt die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Brian Keller wegen Verdachts auf Drohung und weitere Delikte. Im Zuge dieses Verfahrens versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschuldigten am 25. April 2026 in Untersuchungshaft.
Die anwaltlich vertretenen Parteien hätten inzwischen einen Vergleich geschlossen, der auch einen Rückzug des Strafantrags der Geschädigten beinhalte, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung.
Der Beschuldigte sei heute Nachmittag aus der Haft entlassen worden. Ausserdem beabsichtigt die Staatsanwaltschaft, dieses Strafverfahren gegen den Beschuldigten einzustellen.
Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung