Der Staat soll die Vergütungen von Managern bei den vier grössten Schweizer Banken begrenzen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einen entsprechenden Vorstoss angenommen. Die konkrete Umsetzung der Forderung? Dürfte noch zu reden geben.
Man heisse übertriebene Bonuszahlungen oder das risikoreiche Verhalten von Bankmanagern auch nicht gut, versicherte Ständerat Fabio Ragazzi (Mitte/TI). Aber was in diesem Vorstoss verlangt werde, sei für die Mehrheit der Wirtschaftskommission der falsche Weg. «Die Kommission sieht hier das Risiko einer schwer durchsetzbaren oder gar wirkungslosen Scheinregulierung.» Mit grosser Mehrheit hat die Kommission deshalb dem Ständerat beantragt, den Vorstoss abzulehnen.
Genugtuung für Finanzministerin
Die deutlichen Worte provoziert hat die Forderung, sämtliche Vergütungen der Bankmanager von systemrelevanten Banken zu limitieren. Triumphiert hat am Schluss aber – überraschend – die kleine Minderheit der Wirtschaftskommission: Mit 28 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Ständerat die Forderung nach staatlichen Limiten für Bankvergütungen klar angenommen.
Begrüsst hat das die Finanzministerin. Karin Keller-Sutter stellte nach der Debatte gegenüber SRF fest: «Das unterstützt die Linie des Bundesrats, das unterstützt auch die Linie der PUK, dass man beispielsweise unrechtmässig bezogene Boni wieder zurückfordern und dass auch das Management so zur Verantwortung gezogen werden kann.»
Vorstoss abgeschwächt
Zum Erfolg des Vorstosses beigetragen haben dürfte, dass ihn der Nationalrat in der Herbstsession in zwei Punkten abgeschwächt hat. In der ursprünglichen Version, die Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) eingereicht hatte, war noch von einer Obergrenze von 3 bis 5 Millionen Franken und von sämtlichen Schweizer Banken die Rede. Der Nationalrat entfernte den konkreten Betrag aus dem Vorstoss und grenzte ihn auf vier Banken ein. Damit könne er leben, sagte Ständerat Stark. Es sei wichtig, dass das Parlament bei der Regulierung der Banken Pflöcke einschlage. Dass die Umsetzung seines Vorstosses nicht einfach werde, sei er sich bewusst. Man müsse ein Gleichgewicht finden: «Jetzt geht es darum, dass das Parlament den richtigen Weg findet, um glaubwürdig zu bleiben.»
Die entscheidende Frage wird sein, was konkret unter der Limitierung von Vergütungen zu verstehen ist. Eine fixe Obergrenze ist für Keller-Sutter auf jeden Fall vom Tisch; «weil das Parlament ja diese Obergrenze bewusst gestrichen hat. Man kann das insofern limitieren, als man den Geschäftserfolg berücksichtigen muss. Das heisst also, wenn es einer Bank nicht gut geht, dann kann man auch keine Boni auszahlen.»
Zudem will der Bundesrat dem Parlament die Möglichkeit beantragen, bereits ausbezahlte Boni bei einem Fehlverhalten von Bankmanagern zurückfordern zu können.
Banken lobbyieren schon
In einer Krise greife das Parlament oft zu starken Worten. Und bei konkreten Massnahmen krebse es dann zurück, stellte SVP-Ständerat Stark fest. Er hoffe, das sei diesmal umgekehrt. «Ein glaubwürdiges Parlament sollte eigentlich im Moment des Ereignisses etwas leiser werden. Und dann, wenn es um die Lösungen geht, auch den Mut haben, Nägel mit Köpfen zu machen.»
Das Lobbying der Banken gegen eine stärkere Regulierung sei auf jeden Fall schon intensiv, stellt Stark fest – was Keller-Sutter zur Feststellung veranlasst: «Am Schluss wird man die Frage beantworten müssen: Wer trägt das Risiko – der Aktionär oder der Steuerzahler. Für den Bundesrat ist die Antwort klar.»