In der Schweiz stammen mit Abstand die meisten Asylsuchenden aus Eritrea. Bei diesen Menschen will der eritreische Staat eine Einkommenssteuer von zwei Prozent eintreiben. Die eritreische Botschaft in Genf kassiert die Steuer angeblich ein.
Nun hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bei der Bundesanwaltschaft dagegen Strafanzeige eingereicht. Das Fedpol hat in diesem Fall über ein Jahr lang ermittelt und dabei auch Vertreter der eritreischen Botschaft angehört.
Bei Radio SRF bestätigt André Marty von der Bundesanwaltschaft den Eingang der Anzeige. Gemäss der Strafanzeige seien von Eritreern in der Schweiz Steuern eingezogen oder verlangt worden. Nun werde abgeklärt, ob dies «einer verbotenen Handlung für einen fremden Staat auf Schweizer Territorium entspricht».
Schwierige Beweisführung
Einfach würden diese Abklärungen nicht, sagt Marty. Verbotene Handlungen für einen fremden Staat zu beweisen, sei schwierig. «Die Hürde ist sehr hoch.»
Die Juristinnen und Juristen der Bundesanwaltschaft werden entscheiden müssen, ob die Beweise ausreichen für ein Strafverfahren.
Wenn es zu einem solchen Verfahren kommt, könnte sich ein weiteres Problem stellen: Die Mitarbeitenden der eritreischen Botschaft könnten diplomatische Immunität geniessen – und damit vor Strafverfolgung geschützt sein.