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Strafgericht Baselland Amtsmissbrauch: Freispruch für Migrationsbeamtin

  • Die Vorfälle seien verwaltungs-, aber nicht strafrechtlich relevant, so die Begründung des Richters.
  • Das Gericht sprach die Frau auch von den Vorwürfen der Nötigung, Rassendiskriminierung und Amtsgeheimnisverletzung frei.
  • Der Richter räumte ein, dass bei der Behörde unter der Leitung der Beschuldigten nicht alles mit rechten Dingen zuging.

Die Frau war früher Abteilungsleiterin beim Baselbieter Amt für Migration. Der schärfste Anklagepunkt, welchen die Staatsanwaltschaft der 49-Jährigen machte, war der des Amtsmissbrauchs, von welchem sie nun freigesprochen wurde.

«Wegschauen als Führungsprinzip»

Der Richter räumte ein, dass trotz Freispruch nicht alles gut gelaufen sei im Amt. Er sprach von «Wegschauen als Führungsprinzip» und berief sich dabei auf Aussagen von Mitarbeitenden. Allerdings habe keiner dieser Fälle zu einem Rechtsnachteil für Betroffene geführt.

Die Vorwürfe besagten, dass sie EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Strafregistereinträgen trotz Personenfreizügigkeit die Einreise verweigert habe. Zudem soll sie einer anderen Behörde unzulässig Informationen über Auslandreisen ihrer Kundschaft gegeben haben.

Die Grenz- und mutmasslich auch Rechtsüberschreitungen beim kantonalen Amt unterlägen dem Verwaltungsrecht, sagte nun der Richter. Sein Gericht sei dafür nicht zuständig.

Kritik an der Anklageschrift

Zudem sei die Anklageschrift sehr ungenau, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. So nenne sie keine konkreten Opfer und Fälle. «Gestützt darauf können wir kein Urteil fällen», so der Richter.

Überraschung gab es bereits beim Prozessauftakt. Die Staatsanwaltschaft liess bereits einige der Vorwürfe der Anklageschrift fallen.

Die nun frei gesprochene Frau arbeitete von Januar 2020 bis August 2024 als Abteilungsleiterin im Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft.

Regionaljournal Basel, 23.06.2026, 12:03 Uhr ; 

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