Die Verhandlung: Im Zwist um den umstrittenen Verkauf einer Luxusliegenschaft am Ägerisee müssen sich am Montag mehrere Leute vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei vor und fordert bedingte Freiheitsstrafen von acht Monaten bis zu zwei Jahren. Für die Verhandlung sind neun Tage angesetzt.
Das Luxusanwesen: Die Liegenschaft setzt sich aus drei zusammenhängenden Grundstücken in Oberägeri zusammen. Zwei davon sind bebaut. Insgesamt misst die Liegenschaft 4800 Quadratmeter. Sie hat einen direkten privaten Seeanstoss von 74 Metern.
Die Vorgeschichte: Der Streit dreht sich um den Verkauf der Liegenschaft im September 2017. Sie wechselte für 16 Millionen Franken den Besitzer und ging an einen Milliardär und Erben des Bauchemieunternehmens Sika. Davor gehörte sie einer Holdingstruktur, die sich aus den Erben – einem Mann und einer Frau – des Grundstücks zusammensetzte.
Die Erben: Ursprünglich erworben wurde das Grundstück von den Eltern der Erben. Mit deren Tod ging es an die Holdinggesellschaft über, die zu je 45 Prozent dem Sohn und der Tochter gehörte. Die restlichen 10 Prozent gingen an eine damals minderjährige Enkelin, die Tochter der Tochter. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass zwischen den Geschwistern ein Streit entbrannte, weil der Sohn das Grundstück verkaufen wollte, die Tochter sich jedoch weigerte. Rund um den Verkauf sind mehrere Rechtsstreitigkeiten im Gange.
Der Vorwurf: Der Sohn soll das Grundstück eigenmächtig und ohne Einwilligung der beiden anderen Erbinnen an den Sika-Erben verkauft haben – ohne weitere Angebote einzuholen. Dies soll möglich gewesen sein, weil er seine Schwester mithilfe des gesetzlichen Vertreters der Enkelin überstimmte.
Die Verhandlung am Strafgericht dreht sich konkret um den Verkaufspreis des Anwesens. Dieser könnte mit 16 Millionen Franken mindestens drei Millionen Franken zu tief gewesen sein. Das Anwesen wurde laut Unterlagen der Staatsanwaltschaft auf mindestens 19 Millionen Franken geschätzt. Andere Schätzungen gingen von weit über 20 Millionen Franken aus.
Der Käufer: Auch der Käufer der Liegenschaft muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft Geldwäscherei vor.