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Strassenarbeiten mit Folgen - Hausbesitzer klagen Gemeinde an: Wer haftet für Bauschäden?
Aus Kassensturz vom 12.04.2022.
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Strassenarbeiten mit Folgen Hausbesitzer klagen Gemeinde an: Wer haftet für Bauschäden?

Hausbesitzer beklagen tausende Franken an Schäden infolge Strassenarbeiten. Doch die Gemeinde weist die Schuld zurück.

Die Gemeinde Glarus Süd sanierte vor 2 Jahren die Kreuzgasse in Mitlödi. Die Strasse wurde komplett aufgerissen und neue Leitungen verlegt. Dafür musste gerammt werden – mit Folgen: Die Häuser rundherum vibrierten.

Hausbesitzer rund um die Baustelle beklagen Risse in der Fassade und an den Innenwänden. Ein Betroffener ist Markus Rangger: Er meldet die Schäden der Gemeindeverwaltung, die Schäden werden protokolliert. Im Badezimmer muss Rangger die Fliesen sofort ersetzen. Kostenpunkt: 10'000 Franken.

Zitat
Legende: Die Gemeinde Glarus Süd will keine Kosten übernehmen. SRF

Kein Geld von der Gemeinde

Kurz darauf teilt ihm die Gemeinde mit, die Schäden seien nicht durch die Bauarbeiten verursacht worden. Die Beweislast liegt nun nach Art. 8 ZGB bei Markus Rangger. Ein schier unmögliches Unterfangen, denn bei Rissen an und im Haus lässt sich ohne sogenannte Rissprotokolle kaum eruieren, woher sie stammen.

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Hausbesitzerin Andrea Leuzinger: «Während der Bohrungen gab es im ganzen Dorf Vibrationen.»
Aus Kassensturz vom 31.03.2022.
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Markus Rangger will trotzdem nicht klein beigeben und schaltet seine Rechtsschutzversicherung ein. Es kommt zur Schlichtungsverhandlung. Dort habe die Gemeinde beteuert: Es seien Erschütterungsmessungen gemacht und der Grenzwert sei nicht überschritten worden, so Markus Rangger.

Er verzichtet auf weitere rechtliche Schritte und lässt die sogenannte Klagebewilligungsfrist verstreichen.

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Hausbesitzer Urs Wickihalder zeigt die Risse in der Fassade.
Aus Kassensturz vom 31.03.2022.
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Gutachten mit neuen Beweisen

Erst danach erhält er die Ergebnisse eines Gutachtens, das seine Rechtsschutzversicherung in Auftrag gegeben hat. Der Gutachter deckt auf, dass diese – für ein Gerichtsverfahren entscheidenden – Messungen nicht während der gesamten Bauzeit gemacht wurden. «Die Gemeinde hat, so wie es aussieht, vor der Schlichtung gelogen», so das Fazit von Markus Rangger.

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Hausbesitzer Markus Rangger: «Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde so mit den Bewohnern umgeht.»
Aus Kassensturz vom 31.03.2022.
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Die Gemeinde will dazu und zu weiteren Fragen keine Stellung nehmen. Sie schreibt «Kassensturz», Ranggers Forderung sei von allen Verantwortlichen als unbegründet zurückgewiesen worden. Hinzu komme, dass er die Klagebewilligungsfrist habe verstreichen lassen. Damit sei «diese Angelegenheit für die Gemeinde erledigt und abgeschlossen».

Es geht auch anders: Der Kanton Thurgau macht es vor

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Private Hausbesitzer sind gut beraten, bei einer grossen Baustelle in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Rissprotokoll machen zu lassen. Nur so lässt sich nachvollziehen, woher Risse und Schäden stammen. Das Thurgauer Tiefbauamt lässt darum häufig vorsorglich und auf eigene Kosten Rissprotokolle erstellen: «Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die uns vorschreibt, dass wir Erschütterungsmessungen durchführen müssen. Aber sich bei einem Bauprojekt Rechenschaft abzulegen gehört nun mal zur Vorsorge als Bauherr», sagt Benedikt Eberle, Abteilungsleiter des Thurgauer Tiefbauamts.

Konkret bedeutet dies: Bei Baustellen des Kantons werden umliegende Liegenschaften erfasst, Messungen gemacht und Rissprotokolle erstellt. 2000 Franken kosten diese vorsorglichen Massnahmen pro Haus. Kosten, die vom Kanton übernommen werden. Eberle ist überzeugt, dass sich diese Investition lohnt und sich so weitere Kosten und viel Ärger ersparen lassen.

Mehrere geschädigte Hausbesitzer 

Markus Rangger ist nicht der einzig mutmasslich Geschädigte. Insgesamt vier Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer klagen über Schäden an ihren Liegenschaften. Ein einziger soll sich mit der Gemeinde geeinigt und Schadenersatz bekommen haben, heisst es in der Lokalpresse. Allerdings auch nur, weil er als Baufachmann die Fehler habe aufzeigen können, sagt seine Ehefrau. Ihm ist es offenbar gelungen, die Gemeinde von seinen Schäden zu überzeugen.

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Markus Rangger ist noch unschlüssig, ob er den Rechtsweg beschreiten soll. Seinen Schaden beziffert er auf etwa 100'000 Franken. Genauso viel könnte ein Verfahren kosten, wobei der Ausgang ungewiss ist. Er hofft, dass es doch noch eine aussergerichtliche Einigung gibt und sich die Gemeinde kulant zeigt. Denn sein Gutachter sagt, die Schäden stammen wahrscheinlich von den Bauarbeiten. Aber eben, beweisen lässt sich das im Nachgang kaum.

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Studiogespräch mit Thomas Siegenthaler, Baurechtsanwalt
Aus Kassensturz vom 12.04.2022.
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Kassensturz, 12.04.22, 21:05 Uhr

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