- Die Wolfschutzorganisation CHWolf kritisiert den Kanton Schwyz für sein «verantwortungsloses Vorgehen».
- Beim Versuch, Tiere eines Wolfsrudels zu erlegen, seien Wildkadaver zur illegalen Fütterung ausgelegt worden.
- Die Schwyzer Behörden wehren sich und sprechen von einer gängigen Praxis der Anlockung.
Aufregung um das Wolfsrudel am Chöpfenberg im Kanton Schwyz. Im Wägital wurde in diesem Jahr erstmals eine Rudelbildung festgestellt. Die Schwyzer Regierung hat in der Folge entschieden, dass drei der fünf Jungwölfe erlegt werden sollen.
Das Vorgehen der Behörden bei dieser Regulierung führt nun zu Kritik. Die Wolfschutzorganisation CHWolf reicht eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ein.
Die Behörden hätten einen stark verwesten Hirsch und ein frisch aufgebrochenes Reh gezielt im Kerngebiet des Chöpfenberg-Rudels platziert, schreibt die Organisation. Die Tiere seien festgebunden gewesen. Unweit davon stehe ein provisorisch aufgestellter Hochsitz mit Sicht und Schusslinie auf die Kadaver.
Dieses Vorgehen sei «dreist und verantwortungslos», schreibt CHWolf in einer Mitteilung. Das Füttern von Wildtieren sei laut dem kantonalen Jagd- und Wildschutzgesetz verboten.
Kanton sieht kein verbotenes Füttern
Remo Bianchi, Vorsteher des Amts für Wald und Wild des Kantons Schwyz, weist die Vorwürfe auf Anfrage von SRF zurück. «Das Anlocken dient einer effizienten und zielgerichteten Regulierung.»
Es handle sich nicht um ein verbotenes Füttern von Wildtieren. Wölfe würden etwa auch mit Kadavern angelockt, um sie mit einem Sender auszustatten. Gemäss Bianchi werde nur Wild ausgelegt, das im Strassenverkehr zu Tode gekommen sei.
Die Regulation des Wolfsrudels sei mit einer separaten Verfügung angeordnet worden. «Es handelt sich also nicht um eine Jagd im eigentlichen Sinn.»