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Screeshot vom Computerspiel «Call of Duty».
Legende: Jugendschutz: Der Bundesrat plant Regulierungen im Bereich der Film- und Computerspiele. Keystone
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Schweiz Strikte Altersvorgaben für Videos und Videospiele geplant

Der Bundesrat will die Altersbeschränkung für Videos und Videospiele einheitlich regeln. Ein Gesetz soll nächstes Jahr vorgelegt werden. Zurzeit kennen viele Kantone noch keine gesetzliche Regelung. Auch der Schutz der Jugendlichen vor Angeboten im Internet – wie etwa bei YouTube – wird geprüft.

Angesichts der einfachen Verfügbarkeit von Videos und Computerspielen sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Medieninhalten besonders wichtig, begründet der Bundesrat. Der Kinder- und Jugendmedienschutz im Film- und Computerspielebereich weise allerdings Lücken auf. So seien die Alterskennzeichnung und die Zugangskontrolle im Kino sowie die Abgabekontrolle bei DVD’s und Computerspielen in den meisten Kantonen nicht gesetzlich geregelt.

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Video- und Spiele-Händler in der Pflicht
aus Info 3 vom 19.10.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 39 Sekunden.

Gewisse Schutzlücken gibt es laut dem Bundesrat auch bei Abrufdiensten (Video on demand) und Videoplattformdiensten wie etwa YouTube. Zwar hätten die Branchenverbände selbst Regeln für die angeschlossenen Unternehmen erlassen. Kontrollen und Sanktionierung seien allerdings ungenügend.

Gesetzliche Schranken für YouTube?

Bisher förderte der Bund mit dem Programm «Jugend und Medien» zusammen mit den Kantonen und Branchenverbänden die Medienkompetenz der Jugendlichen. Die jetzigen Vorschläge habe der Bundesrat aufgrund seiner Erfahrung mit diesem Programm zusammengestellt, sagt Ludwig Gärtner. Er ist der Leiter des Geschäftsfeldes Familie, Generationen und Gesellschaft im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Geplant ist auf nationaler Ebene eine Branchenregelung, die auch Ausweiskontrollen beinhalten kann. Für die Umsetzung sollen die Branchenverbände und Kantone zuständig sein. «Der Bund hat die Oberaufsicht in diesem Bereich. Die Regeln muss die Branche selbst aufstellen und sie muss sie auch selbst sanktionieren», so Gärtner.

Umgehungsmöglichkeiten der Alterslimiten wird es immer geben. Das bedeutet aber nicht, dass man nichts tun soll.
Autor: Ludwig GärtnerLeiter des Geschäftsfeldes Familie, Generationen und Gesellschaft, Bundesamt für Sozialversicherungen

Der Bund würde nur eingreifen, wenn die Branche sich nicht an die Regeln hält. Dass die Selbstregulierung der Branche funktionieren kann, zieht Gärtner nicht in Zweifel. Die Branche habe sehr wohl ein Interesse daran, dass sie nicht in Verruf gerate. Für welches Alter ein bestimmtes Video oder ein Spiel zugelassen wird, will der Bund nichts bestimmen. Hier lehne man sich an internationale Regeln an, so Gärtner.

Jugendmedienschutz im Einklang mit der EU angestrebt

Zudem soll die Frage geklärt werden, ob der Schutz der Jugendlichen vor weiteren «ungeeigneten Inhalten» im Internet wie beispielsweise auf YouTube gesetzlich geregelt werden soll. Auf europäischer Ebene sei geplant, die Videoplattformdienste stärker zu regulieren. Es sei wichtig, dass die Schweiz im Jugendmedienschutz das Niveau erreiche, welches auch die EU vorsieht. «Die Schweiz allein kann nicht viel ausrichten», sagt Gärtner dazu.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis Ende 2017 zuammen mit Branchenverbände und Kantonen eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Branchenverband begrüsst gesetzliche Regeln

Branchenverband begrüsst gesetzliche Regeln
Peter Züger vom Computer-Spiel-Branchenverband SIEA kennt die schlechten Resultate bei Testkäufen, wo jeder zweite Jugendliche Produkte kaufen konnte, die für sein Alter noch nicht zugelassen waren. «Wir denken, dass diese gesetzliche Abstützung die Werte wesentlich verbessern wird. Das hilft den Eltern, dass die Kinder nicht ‹falsche Produkte› kaufen können.»

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