Erstmals hat ein Schweizer Gericht einer ausländischen Firma das «Swiss» im Namen verboten. Auch das Schweizer Kreuz darf BDSwiss AG nicht mehr im Logo verwenden.
Der Finanzdienstleister ist dem Handelsgericht Bern nicht «schweizerisch» genug. Denn die Firma wird von Zypern aus verwaltet, wo sie ihren Hauptsitz hat. In Zug verfügt das Unternehmen zwar ebenfalls über einen Sitz. Es konnte aber nicht nachweisen, dass es dort etwas anderes macht, als nur den Briefkasten zu leeren.
«Wenn eine Firma in der Schweiz tätig ist, hat sie normalerweise Aufwendungen», erklärt David Stärkle vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), das den Fall vor Gericht brachte. «Sie überweist Miete für Geschäftsräume, zahlt für den Internetanschluss oder die Reinigung und so weiter. Im konkreten Fall konnte die Firma keine solchen Belege vorweisen.»
Die Schweiz wehrt sich
Dank des Markenschutzgesetzes kann das IGE ausländische Unternehmen in der Schweiz anklagen. «Wir haben nun das erste Mal in Sachen Swissness geklagt», so Stärkle.
Zwar handle es sich bei der BDSwiss AG um eine eher kleine Firma, aber es gehe ums Prinzip. «Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen an ausländische Firmen: Wir können gegen Missbräuche vorgehen – und machen es auch. Auch wenn die Firmen hauptsächlich im Ausland tätig sind.»
«Swissness hat einen hohen Wert», so Stärkle. «Es gibt Studien, wonach Konsumierende bereit sind, für Schweizer Produkte und Dienstleistungen bis zu 20 Prozent mehr zu bezahlen.» Gerade bei Finanzdienstleistungen sei die Bezeichnung «Swiss» Gold wert, denn die Schweiz habe im Bereich Banken und Versicherungen weltweit nach wie vor einen guten Ruf.
Schweiz als Marke ist lukrativ
Das betont auch der Markenexperte Stefan Vogler von der Hochschule für Wirtschaft Zürich. «Die Schweiz als Marke ist sehr viel wert», sagt er. International sei sie bestens bekannt und stehe für Zuverlässigkeit und Qualität. «Ein Unternehmer aus der Hightechindustrie hat mir einmal erzählt, dass er in Indien 10 Prozent mehr verkauft habe, als er ein Schweizer Kreuz auf seine Produkte anbrachte.»
Eine so wertvolle Marke müsse man schützen, denn man habe ja in ihren Aufbau investiert. Vogler begrüsst es deshalb, dass das IGE die Swissness-Gesetzgebung durchsetzt. «Es ist gut, dass es nun ein erstes Urteil gibt. Dieses sendet ein klares Signal an andere ausländische Firmen, die als Trittbrettfahrer von der Marke Schweiz profitieren wollen.»
IGE überwacht Markeneintragungen im Ausland
Das IGE interveniert jährlich etwa 370-mal gegen solche Swissness-Missbräuche. Viele Unternehmen passen ihren Auftritt dann an, so dass der Fall nicht vor Gericht kommt.
Immer mehr Interventionen finden im Ausland statt. «Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass viele ausländische Unternehmen ihre Produkte als schweizerisch bezeichnen wollen und entsprechende Marken im Ausland eintragen lassen», sagt Stärkle vom IGE. Deshalb überwacht das IGE in vielen Ländern die Markeneintragungen und erhebt Einsprache, wenn keine Verbindung zur Schweiz besteht.
«Vor allem in China hatte das IGE mit diesem Vorgehen grosse Erfolge», so Stärkle. «Heute wird in China kaum noch etwas mit Schweizer Kreuz eingetragen, das chinesische Amt lehnt das inzwischen von sich aus ab.» Andernorts, wie beispielsweise in Indien, gebe es aber noch viele Missbräuche. Stärkle: «Es ist ein Fass ohne Boden.»