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Swissness «Swiss» darf nur heissen, wer Rechnungen aus der Schweiz vorlegt

Die Schweiz wehrt sich erfolgreich gegen die missbräuchliche Verwendung von «Swiss». «Schweizer» Produkte verkaufen sich besser – und teurer.

Erstmals hat ein Schweizer Gericht einer ausländischen Firma das «Swiss» im Namen verboten. Auch das Schweizer Kreuz darf BDSwiss AG nicht mehr im Logo verwenden.

Der Finanzdienstleister ist dem Handelsgericht Bern nicht «schweizerisch» genug. Denn die Firma wird von Zypern aus verwaltet, wo sie ihren Hauptsitz hat. In Zug verfügt das Unternehmen zwar ebenfalls über einen Sitz. Es konnte aber nicht nachweisen, dass es dort etwas anderes macht, als nur den Briefkasten zu leeren.

Der Fall

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Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gewinnt vor dem Handelsgericht Bern gegen den weltweit agierenden Finanzdienstleister BDSwiss. Dieser darf kein «Swiss» im Namen und kein Schweizer Kreuz im Logo verwenden. Zwar hat das Unternehmen einen Sitz in Zug, es wird aber von Zypern aus verwaltet. Gemäss Swissness-Gesetzgebung ist eine administrative Tätigkeit von der Schweiz aus Bedingung. Damit soll verhindert werden, dass sich ausländische Firmen mit einem einfachen Briefkasten einen Bezug zur Schweiz verschaffen. BDSwiss konnte vor Gericht keine Tätigkeit in Zug nachweisen, die über das blosse Leeren des Briefkastens hinausgeht. Das Urteil ist rechtskräftig. Die BDSwiss AG hat nun drei Monate Zeit, ihren Firmenauftritt entsprechend anzupassen.

Quelle: IGE

«Wenn eine Firma in der Schweiz tätig ist, hat sie normalerweise Aufwendungen», erklärt David Stärkle vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), das den Fall vor Gericht brachte. «Sie überweist Miete für Geschäftsräume, zahlt für den Internetanschluss oder die Reinigung und so weiter. Im konkreten Fall konnte die Firma keine solchen Belege vorweisen.»

Die Schweiz wehrt sich

Dank des Markenschutzgesetzes kann das IGE ausländische Unternehmen in der Schweiz anklagen. «Wir haben nun das erste Mal in Sachen Swissness geklagt», so Stärkle.

Zwar handle es sich bei der BDSwiss AG um eine eher kleine Firma, aber es gehe ums Prinzip. «Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen an ausländische Firmen: Wir können gegen Missbräuche vorgehen – und machen es auch. Auch wenn die Firmen hauptsächlich im Ausland tätig sind.»

Schokolade mit Schweizerkreuz
Legende: Schokolade verkauft sich besser, wenn ein Schweizer Kreuz auf der Verpackung prangt. KEYSTONE / Gian Ehrenzeller

«Swissness hat einen hohen Wert», so Stärkle. «Es gibt Studien, wonach Konsumierende bereit sind, für Schweizer Produkte und Dienstleistungen bis zu 20 Prozent mehr zu bezahlen.» Gerade bei Finanzdienstleistungen sei die Bezeichnung «Swiss» Gold wert, denn die Schweiz habe im Bereich Banken und Versicherungen weltweit nach wie vor einen guten Ruf.

Schweiz als Marke ist lukrativ

Das betont auch der Markenexperte Stefan Vogler von der Hochschule für Wirtschaft Zürich. «Die Schweiz als Marke ist sehr viel wert», sagt er. International sei sie bestens bekannt und stehe für Zuverlässigkeit und Qualität. «Ein Unternehmer aus der Hightechindustrie hat mir einmal erzählt, dass er in Indien 10 Prozent mehr verkauft habe, als er ein Schweizer Kreuz auf seine Produkte anbrachte.»

Wann ist etwas «schweizerisch»?

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Es gibt vier Kategorien mit jeweils unterschiedlichen Regeln:

  • Industrielle Produkte: Wenn 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen sowie wesentliche Herstellungsschritte hier ausgeführt werden, dürfen industrielle Produkte als «swiss made» bezeichnet werden.
  • Naturprodukte: Was in der Schweiz wächst, gilt als «schweizerisch». Zum Beispiel dürfen Äpfel, die in der Schweiz zu Boden fallen, oder Fische, die in der Schweiz geangelt werden, als schweizerisch vermarktet werden.
  • Dienstleistungen: Wer einen Sitz in der Schweiz hat sowie eine administrative Tätigkeit von der Schweiz aus ausübt, darf sich «Swiss» nennen.
  • Lebensmittel: Wenn 80 Prozent des Gewichts der verwendeten Rohstoffe aus der Schweiz kommen und die wesentlichen Herstellungsschritte in der Schweiz stattfinden, dürfen Esswaren als schweizerisch bezeichnet werden (mit Ausnahmen).

Eine so wertvolle Marke müsse man schützen, denn man habe ja in ihren Aufbau investiert. Vogler begrüsst es deshalb, dass das IGE die Swissness-Gesetzgebung durchsetzt. «Es ist gut, dass es nun ein erstes Urteil gibt. Dieses sendet ein klares Signal an andere ausländische Firmen, die als Trittbrettfahrer von der Marke Schweiz profitieren wollen.»

IGE überwacht Markeneintragungen im Ausland

Das IGE interveniert jährlich etwa 370-mal gegen solche Swissness-Missbräuche. Viele Unternehmen passen ihren Auftritt dann an, so dass der Fall nicht vor Gericht kommt.

Immer mehr Interventionen finden im Ausland statt. «Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass viele ausländische Unternehmen ihre Produkte als schweizerisch bezeichnen wollen und entsprechende Marken im Ausland eintragen lassen», sagt Stärkle vom IGE. Deshalb überwacht das IGE in vielen Ländern die Markeneintragungen und erhebt Einsprache, wenn keine Verbindung zur Schweiz besteht.

«Vor allem in China hatte das IGE mit diesem Vorgehen grosse Erfolge», so Stärkle. «Heute wird in China kaum noch etwas mit Schweizer Kreuz eingetragen, das chinesische Amt lehnt das inzwischen von sich aus ab.» Andernorts, wie beispielsweise in Indien, gebe es aber noch viele Missbräuche. Stärkle: «Es ist ein Fass ohne Boden.»

Transparenzhinweis

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Wir haben die Firma BDSwiss AG vergeblich für eine Stellungnahme zu erreichen versucht.

SRF News, 8.1.2026, 10 Uhr

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