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Tipps für die Sommerferien Was tun bei einem Notfall in den Ferien? So hilft das EDA

Die Zahl der konsularischen Schutzfälle nimmt zu: Das gilt es bei Reisen im Ausland zu beachten.

Im letzten Jahr waren mehr Schweizerinnen und Schweizer auf konsularischen Schutz im Ausland angewiesen. 1238 Fälle hatte das EDA registriert, das ist eine Zunahme von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Was gilt es, bei einem Notfall im Ausland zu beachten?

Pass verloren: Wer den Reisepass oder die Identitätskarte im Ausland verliert oder wem die Ausweispapiere gestohlen werden, sollte dies so schnell wie möglich einer örtlichen Polizeistelle melden. Nach Erhalt des Polizeirapports kann die Schweizerische Botschaft vor Ort einen provisorischen Notpass erstellen.

Menschen mit Gepäck gehen in einem Flughafenterminal.
Legende: Reisefreudige Schweizerinnen und Schweizer: Im letzten Jahr gab es rund 12 Millionen Auslandaufenthalte, die länger als einen Tag dauerten. Keystone / Christian Merz

Krankheit oder Unfall: Wer im Ausland schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet, sollte die lokalen Notfalldienste sowie die eigene Versicherung kontaktieren. Das EDA kann bei Verständigungsproblemen helfen, Angehörige informieren und bei der Organisation einer medizinischen Rückführung unterstützen. Eine ausreichende Reiseversicherung ist wichtig, weil Arzt-, Spital- und Rücktransportkosten im Ausland von der Grundversicherung oft nur teilweise gedeckt sind.

Krisensituation: Wer im Ausland von einer Naturkatastrophe oder anderen Krisensituationen betroffen ist, sollte die Anweisungen der lokalen Behörden befolgen und sich laufend über die Lage informieren. Das EDA kann über die Travel Admin App, die Helpline EDA oder die Schweizer Vertretung aktuelle Informationen zur Sicherheitslage und zu Ausreisemöglichkeiten bereitstellen. Die Organisation und Finanzierung der Weiter- oder Rückreise liegt jedoch bei den Reisenden respektive bei den Reiseveranstaltern oder Versicherungen. Das EDA organisiert grundsätzlich keine Rückholflüge.

Die richtige Reisevorbereitung

Box aufklappen Box zuklappen
  • Reisehinweise des EDA beachten
  • Umfassende Reiseversicherung abschliessen (inkl. Krankheit, Unfall, Rücktransport)
  • Wichtige Dokumente (Pass, ID, Versicherungen, Notfallkontakte) digital ablegen
  • Travel Admin App des EDA herunterladen und die Reise registrieren

Inhaftierung: Wer im Ausland festgenommen wird, sollte die zuständige Schweizer Vertretung kontaktieren oder deren Benachrichtigung verlangen. Das EDA kann bei der Kontaktaufnahme mit Angehörigen unterstützen, Anwältinnen und Anwälte vor Ort vermitteln und sich für die Wahrung grundlegender Verfahrensrechte einsetzen. Es kann jedoch weder eine Haftentlassung erwirken noch in laufende Gerichtsverfahren eingreifen.

SRF 4 News, 23.6.2026, 18:00 Uhr

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