Nach der Abstimmung über die Abzocker-Initiative vom letzten Sonntag erhalten die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen erheblich mehr Rechte.
Die Initiative muss noch per Gesetz ausgearbeitet und umgesetzt werden, doch die Grossbank UBS reagiert bereits jetzt. Sie schafft die umstrittene Organ- und Depotstimmrechte vorzeitig ab, wie sie einen Artikel des «Tages-Anzeigers» bestätigt. Diese Änderung gilt bereits an der kommenden Generalversammlung Anfang Mai.
Verwaltungsräte müssen sich bemühen
Bisher stimmten bei Aktionären, die nicht zur Generalversammlung gingen, einfach der Verwaltungsrat oder ein Vertreter für den Aktionär ab, in deren Depot die Aktien lagen. Die Verwaltungsräte können sich künftig aber nicht mehr auf diese Stimmen der «stillen» oder «passiven» Aktionäre verlassen. Stattdessen müssen die Verwaltungsräte ihre Anliegen besser darlegen und sich um die Unterstützung der Aktionäre bemühen.
Kritiker dieser neuen Regelung befürchten allerdings, dass damit Übernahmekämpfe etwa von Hedge-Fonds einfacher zu gewinnen sein könnten. Das wäre dann eine unerwünschte Folge der gestärkten Aktionärs-Rechte.