- Das Thurgauer Parlament hat heute die Einbürgerung eines Syrers mit 60 zu 58 Stimmen knapp gutgeheissen.
- Damit ist die Debatte um die Einbürgerung nach mehr als acht Jahren abgeschlossen.
- Zuvor gab es bereits mehrere politische Debatten und Gerichtsurteile zu dem Fall.
Für den Mann aus Syrien war es erneut eine Zitterpartie. Vor der Debatte war offen, wie das Parlament entscheiden würde. Eine Handvoll Ratsmitglieder ergriff noch einmal das Wort und wiederholte die bekannten Argumente – bevor der Grosse Rat das Einbürgerungsgesuch mit 60 zu 58 Stimmen knapp guthiess.
Dass die Fronten verhärtet waren, zeigte sich bereits zu Beginn der Debatte. SVP-Grossrat Hermann Lei beantragte, das Gesuch zur erneuten Prüfung an die Justizkommission zurückzuweisen.
Es fehlten dem Parlament wichtige Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen und früheren Strafverfahren des Gesuchstellers, argumentierte er. Die Justizkommission widersprach. Sämtliche für den Entscheid relevanten Informationen hätten vorgelegen.
Am Schluss stimmten FDP, SP, Grüne und GLP geschlossen für die Einbürgerung. Ausschlaggebend für die knappe Mehrheit waren die Stimmen aus der Mitte/EVP-Fraktion, während SVP und EDU das Gesuch geschlossen ablehnten.
Der lange Weg zum Schweizer Pass
Die Geschichte beginnt mit dem Einbürgerungsgesuch 2018. Die Stadt Romanshorn TG lehnte dieses ab. Streitpunkt waren offene Schulden des Mannes von rund 11’000 Franken gegenüber der Gemeinde. Er wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen den Entscheid. Mit Erfolg.
Trotz mehrerer Gerichtsentscheide zugunsten des Syrers verweigerte das kantonale Parlament diesem die Einbürgerung. Bis heute.
Der Anwalt des Gesuchstellers, Andreas Brauchli, hatte vor der Abstimmung erklärt, eine erneute Ablehnung sei rechtlich kaum denkbar. Hätte der Grosse Rat das Gesuch dennoch erneut abgelehnt, wäre der Fall wieder vor Verwaltungsgericht gelandet. Dieses hätte dem Syrer voraussichtlich das Kantonsbürgerrecht zugesprochen.
Genau das wollte die Thurgauer Regierung verhindern. «Das Gericht soll nicht anstelle des Parlaments diese Aufgabe erfüllen», sagte Regierungsrätin Ruth Faller-Graf während der Debatte.
Im Thurgau hat das Parlament das letzte Wort bei Einbürgerungen. In anderen Kantonen entscheidet die Verwaltung oder eine Einbürgerungskommission.
Seilziehen zwischen Gericht und Politik
In der Debatte ging es längst nicht mehr nur um die Einbürgerung des Syrers. Im Zentrum stand auch die Frage, wie weit das Parlament an Gerichtsurteile gebunden ist.
Die Gegner der Einbürgerung verwiesen auf offene Schulden und pochten auf den politischen Entscheidungsspielraum des Grossen Rats. Die Befürworter hielten dagegen, der Rechtsstaat gelte auch für das Parlament. Regierung und Justizkommission erinnerten daran, dass die Gerichte den Fall abschliessend beurteilt hätten und der Grosse Rat die Gewaltenteilung respektieren müsse.
Am Ende folgte eine knappe Mehrheit dieser Argumentation und sprach dem Syrer sowie seinen beiden Kindern das Kantonsbürgerrecht zu.