Die Notfallstationen der Spitäler sind vielerorts überlastet. Das Phänomen ist nicht neu. Patientenorganisationen und Fachverbände haben in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht.
Im Fokus der Diskussion: Bagatellfälle. Das sind Erkrankungen und Verletzungen, die nicht notfallmässig behandelt werden müssten. Nun soll eine Pauschale von 50 Franken Abhilfe schaffen. So jedenfalls will es der Nationalrat. Es soll ein Anreiz sein, sich zweimal zu überlegen, ob tatsächlich die Notfallaufnahme aufgesucht werden muss.
In Graubünden ist man skeptisch. Zwar steigt auch hier die Zahl der Patientinnen und Patienten mit Notfallbehandlung. Das bestätigt Chefarzt Thomas Müller. Er leitet die Notfallstation des Kantonsspitals. Eine Notfallpauschale ist für den Mediziner aber der falsche Weg. Gerade für Spitäler in Berg- und Tourismusgebieten wie es Graubünden ist.
Ausnahmen treffen häufig auf Graubünden zu
Von der Pauschale sollen nämlich unter anderem Touristinnen und Touristen ausgenommen sein. Davon gibt es in Graubünden immer viele. Einige landen mit einem Unfall in der Notaufnahme. In beiden Fällen wäre die Gebühr hinfällig. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich Ausnahmen vor (siehe Box).
Ob der Andrang in den Bündner Notfallstationen dadurch geringer wird, ist für Thomas Müller deshalb fraglich. Er ist auch im Vorstand des Schweizer Verbands für Notfallmedizin. Dieser lehnt die Gebühr in der aktuellen Form ab. Auch wegen des hohen administrativen Aufwands. Ob eine Notfallgebühr fällig wird oder nicht, sollen die Kantone nämlich selbst entscheiden können.
Entscheidend, ob eine Notfalltaxe erhoben wird, wäre demnach der Wohnkanton und die dortige Regelung. Das Personal müsste zunächst abklären, woher jemand kommt und je nachdem unterschiedlich verrechnen. Für Notfallarzt Müller in einem Tourismuskanton wie Graubünden ein unzumutbarer Mehraufwand. «Wir wären tagtäglich mit dieser administrativen Zusatzarbeit konfrontiert und sie wäre nirgends finanziell abgegolten.»
Das Kantonsspital Graubünden deckt für eine grosse Region die Hausarztfunktion ab.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Überweisung durch den Hausarzt oder die Hausärztin. Auch hier würde die 50-Franken-Pauschale entfallen. Problematisch, finden Notfallchef Thomas Müller und die Bündner Regierung. Je nach Region sei es gar nicht möglich, zuerst eine Hausarztpraxis aufzusuchen, insbesondere nachts nicht.
Müller ergänzt: «Die Zeiten, in denen Hausärzte 24/7 im Einsatz waren, sind vorbei. Das Kantonsspital Graubünden deckt nachts und an den Wochenenden für eine grosse Region die Hausarztfunktion ab.»
Die Bündner Regierung befürchtet eine Ungleichbehandlung von Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Haltung der Regierung in dieser Frage ist für das Spital wichtig. Denn sollte das Gesetz zustande kommen, entscheiden die Kantone über dessen Einführung. Nach dem Nationalrat entscheidet als nächstes der Ständerat, ob die 50-Franken-Notfallabgabe gelten soll oder nicht.